Unser Seite wurde im Jahr 2015 mehr als 87.000 mal besucht. Das Archiv umfaßt mittlerweile über 1.500 Beiträge. Die Zahl der Abonnementen steigt laufend, es finden sich auch immer mehr, oft sehr interessante, Kommentare. Die am meisten besuchten Beiträge in 2015 waren: 1. Besoldung neu: Flut von Anträgen zeichnet sich ab 2. Verwaltungsgerichtshof hebt die …
… und ein friedliches Jahr 2016 wünscht allen Leserinnen und Lesern die verwaltungsrichter.at -Redaktion [youtube https://www.youtube.com/watch?v=Ooc5eJc5SHA]
Die Rechtsanwaltskammer und die Richtervereinigung kritisieren das neue Staatsschutzgesetz. Kern der Kritik ist die fehlende richterliche Kontrolle der Sicherheitsverwaltung.
Der geplante Rechtsschutzbeauftragte habe zwar eine richterliche Ausbildung, sei aber nicht als Richter tätig, kritisiert der Präsident der Richtervereinigung, Werner Zinkl. „Dort wo Richter drauf steht, sollte auch Gericht drin sein“, meint er.
Immerhin gehe es beim Staatsschutz um erhebliche Grundrechtseingriffe. Und: Die Betroffenen wären nicht einmal einer Straftat verdächtig.
Am 5. Und 6.11.2015 fand am Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg eine von EASO veranstaltete Konferenz aus aktuellem Anlass zu relevanten Asylthemen statt.
Im Rahmen dieser Konferenz wurde auch die Vereinigung Europäischer Verwaltungsrichter durch deren Präsidentin Edith Zeller, Richterin am Verwaltungsgericht Wien, vorgestellt.
Die VEV hat mit EASO Kooperationen nicht nur zu bestimmten konkreten asylrechtlichen Projekten, sondern auch im Rahmen des von der EASO ins Leben gerufenen Netzwerkes der Gerichte und Tribunale der EU, wo auch VEV in diesem Rahmen vertreten und aktiv daran beteiligt ist, sowie eine laufende Kooperation in der Arbeitsgruppe Asylrecht der VEV, an welcher auch EASO-Vertreter teilnehmen.
Wien: Für die Überleitung der Mitglieder der Unabhängigen Verwaltungssenate zu Richtern der (neuen) Verwaltungsgerichte war von Verfassungs wegen im Jahr 2013 ein eigenes Verfahren vorgesehen:
UVS-Mitglieder, deren Bewerbung abgelehnt wurde, hatten das Recht, gegen den ablehnenden Bescheid Beschwerde an die Höchstgerichte des öffentlichen Rechts zu erheben.
Die Wiener Landesregierung hatte – als einzigen Fall in Österreich – die Überleitung eines Wiener UVS-Richters abgelehnt. Der betreffende negative Bescheid vom 12.06.2013 erging in einem Verfahren, in dem nahezu alle rechtsstaatlichen Verfahrensgrundsätze verletzt wurden.
Die Behandlung der an den Verfassungsgerichtshofes gerichteten Beschwerde wurde von diesem mit Beschluss vom 11.12.2013, Zl. B 777/2013, jedoch abgelehnt, „da spezifische verfassungsrechtliche Überlegungen im Beschwerdefall nicht anzustellen“ seien.
Nun hat der Verwaltungsgerichtshof über die an ihn gerichtete Beschwerde entschieden und den Bescheid der Wiener Landesregierung wegen „Rechtswidrigkeit seines Inhaltes“ aufgehoben.
NSA – Die offizielle Kurzbezeichnung der Verwaltungsgerichte in Polen
Wer ein Beispiel dafür sucht, wie sich der EU- Beitritt eines Landes positiv auf die Entwicklung einer Region auswirkten kann, wird in vier Autostunden nördlich von Wien fündig. Die Region Katowice/Gliwice, aus den Geschichtsbüchern als Schlesien bekannt, hat ihren früheren Charakter als Zentrum der Kohle- und Schwerindustrie abgelegt und ist eine moderne und dynamische Region geworden.
Das ist auch am Verwaltungsgericht in Gliwice (Gleiwitz) zu erkennen, dem eine Delegation des Dachverbandes der Verwaltungsrichter einen (Gegen-) Besuch abstattete.
Verwaltungsgerichtsbarkeit seit 2004
So wie bei allen EU-Mitgliedsstaaten, die seit dem Jahr 2002 beigetreten sind, erfolgte auch in Polen die Einrichtung der Verwaltungsgerichtsbarkeit als „Conditio sine qua non“ für den EU-Beitritt. Insgesamt 16 Verwaltungsgerichte, eines pro Region (Wojewodschaft) wurden in Polen eingerichtet. Das ist eine vergleichsweise geringe Zahl, wohnen doch alleine im Zuständigkeitsbereich des Verwaltungsgerichtes Gliwice rund 5 Millionen Menschen.
Wer den Eingang zum Verwaltungsgericht Neapel sucht, landet unweigerlich bei einer riesigen U-Bahn-Baustelle unmittelbar vor dem Gerichtsgebäude auf der „Piazza Municipio“.
Die Baustelle war wegen archäologischer Funde drei Jahre lang eingestellt, das Verwaltungsgericht bemühte sich redlich, durch seine Entscheidungen den Baufortschritt zu beschleunigen. In einem Jahr soll die Baustelle beendet sein. Auch bei der Präsentation der Fälle wurde deutlich, dass die Entscheidungen des Gerichtes, welches in einem gediegenen ehemaligen Hotel („Londres“) untergebracht ist, das Erscheinungsbild der Stadt ganz wesentlich mitbestimmen.
In den Vorträgen und Gesprächen sind auch beim Verwaltungsgericht die Abrenzungsprobleme zur Zivilgerichtsbarkeit und die Maßnahmen zur Bekämpfung der Kriminalität ein Thema. Dort sorgt für besondere Empörung, dass seitens der Politik geplant wird, die Rechtskontrolle betreffend die Annullierung der Wahlen und der Verträge den Verwaltungsgerichten zu entziehen und dafür eine eigene – unabhängige – Antikorruptionsbehörde vorzusehen. Dafür fehlt es in Italien aber – noch – an einer verfassungsrechtlichen Grundlage.
Hohe Zugangshürden
Der Zugang zu den Verwaltungsgerichten wurde in den vergangenen Jahren deutlich erschwert. Die Eingangsgebühren wurden drastisch erhöht und an einen Streitwert gebunden, darüber hinaus besteht Anwaltspflicht. Diese Maßnahmen führten zu einem erheblichen Kostenrisiko, denn die Mindestgebühr beträgt 300 EUR, die durchschnittliche Verfahrensgebühr liegt bei rund 6.000 EUR pro Verfahren, die unterlegene Partei zahlt die gesamten Kosten. Prozesskostenhilfe gibt es zwar, aber die Anwaltskosten sind um ein Vielfaches höher als die erstatteten Kosten. Seither sinkt die Zahl der anfallenden Verfahren, unumstritten sind diese Maßnahmen aber bei weitem nicht.
Neapel präsentiert sich für Touristen, wie man es erwarten kann: laut und schmutzig aber auch lebendig und pittoresk. In der medialen Öffentlichkeit, in den Vorträgen und in den Gesprächen mit Richterkollegen steht aber ein Thema ganz im Vordergrund: Der Kampf gegen die organisierte Kriminalität.
Bericht über eine Studienreise
Justizpalast NeapelStudienreise 2015
„In der Nacht“, so der uns betreuende Kollege, Vorsitzender eines Geschworenensenates und Experte für Kapitalverbrechen, „in der Nacht sieht es hier aus wie in der Szenerie eines „Batman“-Filmes, es ist menschenleer und gefährlich“.
Er meint damit das in den 90er Jahren aus dem Boden gestampfte Business-Viertel („Centro Divezionale“) in dem sich auch der Justizpalast befindet, ein 20stöckiger, riesiger, schwarzer Koloss. Das Viertel hat keinen Anschluss an den öffentlichen Verkehr, die vor 10 Jahren erbaute U-Bahnstation ist nach wie vor nicht in Betrieb, den Justizpalast kann man mangels befahrbarer Straßen praktisch nur zu Fuß erreichen.
Und es sind Massen, die in diesem Gebäude täglich unterwegs sind, rund 6.500 Personen betreten das Gebäude täglich im Durchschnitt. „Es ist wie die Verwaltung einer Kleinstadt“, meint dazu der Präsident des Appellationsgerichtes bei der Begrüßung.
Nach dem Willen der EU-Kommission und des EU-Parlaments sollen Methoden der sogenannten „außergerichtlichen Streitbeilegung“ (Alternative Dispute Resolution – ADR) wie Schlichtung, Vergleich oder Mediation nicht nur im Zivilverfahren Anwendung stattfinden, sondern zukünftig auch in Verwaltungsverfahren. Ziel ist die Beschleunigung und Kostenreduktion von Verfahren und eine effektive Streitbeilegung.
Der 18. Deutsche Verwaltungsgerichtstag wird vom 1. bis zum 3. Juni 2016 in Hamburg stattfinden.
Der Deutsche Verwaltungsgerichtstag e.V. ist Veranstalter des alle drei Jahre stattfindenden Verwaltungsgerichtstags, der das herausragende Diskussionsforum für aktuelle rechtliche wie rechtspolitische Themen aus dem Verfassungs- und Verwaltungsrecht bietet. Auch dieses Mal werden wieder rund 1.000 Gäste aus dem In- und Ausland erwartet, die in Justiz, Verwaltung, Anwaltschaft order Wissenschaft arbeiten.
Vorgesehen sind insgesamt 12 Arbeitskreise zu aktuellen Themen des öffentlichen Rechts wie Ausländer- und Flüchtlingsrecht, Baurecht ( Stichwort: Städtebauliche Verdichtung), Hochwasserschutz, Dienstrecht, Informationsverwaltungsrecht, etc.
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