Im Beitrag über den „Greco“ – Bericht über Korruptionsprävention an österreichischen Gerichten wurde auf die Rechtsstellung der Verwaltungsrichter in Vorarlberg Bezug genommen und festgestellt, diese würden als Vertragsbedienstete gelten.
In einer Mitteilung des Präsidenten des Verwaltungsgerichtes Vorarlberg wird jetzt die Verwaltungsrichter-Vereinigung darauf hingewiesen, dass diese Information erwiesenermaßen falsch sei.
Wie sich aus dem Vorarlberger Landesverwaltungsgerichtsgesetz ohne jeden Zweifel ergebe, seien sämtliche Richterinnen und Richter des Vorarlberger Landesverwaltungsgerichtes in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Auch seien sämtliche Richterinnen und Richter mit Bescheid bestellt worden. Dies habe schon auf die Mitglieder des UVS zugetroffen. Es werde dazu auf die entsprechenden Bestimmungen des § 17 Landesverwaltungsgerichtsgesetz hingewiesen und ersucht, den Beitrag entsprechend abzuändern.
Dazu ist seitens der Verwaltungsrichter-Vereinigung Folgendes festzustellen:

Die Sitzung des Verfassungsausschusses hat der Dachverband zum Anlass genommen, selbst einen Bericht über die praktischen Erfahrungen der vergangenen 3 Jahre zu verfassen und dem Verfassungsausschusses zu übermitteln.
In einer gemeinsamen Pressekonferenz hat letzte Woche in Brüssel die neu gegründete