Die Rechtsanwaltskammer und die Richtervereinigung kritisieren das neue Staatsschutzgesetz. Kern der Kritik ist die fehlende richterliche Kontrolle der Sicherheitsverwaltung.
Der geplante Rechtsschutzbeauftragte habe zwar eine richterliche Ausbildung, sei aber nicht als Richter tätig, kritisiert der Präsident der Richtervereinigung, Werner Zinkl. „Dort wo Richter drauf steht, sollte auch Gericht drin sein“, meint er.
Immerhin gehe es beim Staatsschutz um erhebliche Grundrechtseingriffe. Und: Die Betroffenen wären nicht einmal einer Straftat verdächtig.
Offensichtlich ist diese Problematik auch den Abgeordneten bewusst geworden. Wie bekannt wurde soll nun im parlamentarischen Verhandlungsverlauf das Gesetz insoweit verändert werden, als zumindest ein Vertreter des Rechtschutzbeauftragten eine 10-jaehrige Erfahrung als Richter oder Staatsanwalt aufweisen soll.
Selbstverständlich ändert dies an der aufgezeigte Problematik absolut nichts: weder durch diese Maßnahme, noch dadurch das etwa ein Senat gebildet wird, dem ein ehemaliger Richter angehört mutiert der Rechtsschutzbeauftragte zu einem Gericht.
Hier geht’s zur Stellungnahme der Richtervereinigung…
Siehe dazu auch:
Der Standard: Rechtsanwälte kritisieren mangelhaften Rechtsschutz
www.orf.at: Weiter ohne richterliche Kontrolle (27.07.2015)
www.orf.at: Richter bezeichnen Staatsschutzgesetz als „Mogelpackung“ (01.12.2015)