Verwaltungsgerichtstag Darmstadt (3): „Good Judging“ – Maßstäbe für richterliches Arbeiten

Dem Vortragenden Dr. Udo Schneider, Präsident des Verwaltungsgerichts Meiningen, zufolge ist es verkürzt, die Beurteilung der richterlichen Arbeit nur anhand des Ergebnisses, nämlich der Entscheidung selbst, vorzunehmen.

Vielmehr ist der Prozess zu beleuchten, wie die einzelne Person aufgrund der fundierten Ausbildung, Erfahrung und Sozialisation zum Richter wird und das unabhängige und unbefangene, fachlich fundierte Urteil in einem von ihr zu leitenden fairen Verfahren „findet“ bzw. erkennt“. Dabei spielt nicht nur die fachliche, sondern auch die soziale Kompetenz eine wesentliche Rolle.

Wie kann ein Richter ein gutes Erkenntnis „finden“, nach welchen Maßstäben erfolgt die Beurteilung „gut“? Was sind die Kriterien für eine gute Entscheidungsfindung und gute Prozesskultur? Wie unterliegt die Beurteilung dem gesellschaftlichen Wandel?

Neben den erlernbaren Methoden und dem Handwerkszeug ist vor allem die Haltung zur guten richterlichen Tätigkeit gefragt. Die Judikative kann ihre Funktion nur erfüllen, wenn die Richter nicht nur den juristischen Anforderungen an ihre Tätigkeit gerecht werden, sondern auch ihr Amt mit uneingeschränkter Integrität ausüben. Die Beschäftigung mit ethischen Verhaltensstandards ist für die Justiz daher ein unverzichtbarer Bestandteil.

Der Vortragende verwies auf die „Bangalore Principles of Judicial Conduct“, die weltweit akzeptierte Standards für die Schaffung von Integrität in der Justiz schaffen. Diese fordern eine Garantie richterlicher Unabhängigkeit und Unparteilichkeit. Die Justiz muss ein faires Verfahren garantieren und die Rechte der Parteien schützen. Richter sollen alle Grundrechte genießen, aber bei Wahrnehmung dieser Rechte die Würde ihres Amtes und die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit der Justiz gewährleisten.

Dabei ist bei der Entscheidungsfindung eine ständige Selbstreflexion gefragt, wie der Richter das Urteil und die entsprechenden Feststellungen „konstruiert“, da es keine absolute Wahrheit gibt. Von großer Bedeutung ist daher für jeden Richter, sich der „Urteilverzerrungen“ aufgrund seiner Konstruktion der Wirklichkeit bewusst zu sein und zu versuchen, diese zu minimieren. Der Vortragende nimmt dabei Bezug auf den Halo-Effekt, worunter eine in der Sozialpsychologie bekannte kognitive Verzerrung verstanden wird, die darin besteht, von bekannten Eigenschaften einer Person auf unbekannte Eigenschaften zu schließen und faktisch unabhängige oder nur mäßig korrelierende Eigenschaften von Personen oder Sachen fälschlicherweise als zusammenhängend wahrzunehmen. Reduktion von Zeitdruck bei Entscheidungen und Sensibilisieren der Wahrnehmung kann zur Vermeidung des Halo-Effekts beitragen.

Der Vortragende schloss seinen Vortrag mit der Problematik der Bewältigung von Zielkonflikten insbesondere zwischen Schnelligkeit, Qualität und Quantität als richterliche Kunst. Vom Richter kann nicht die einzig (objektiv) richtige Entscheidung gefordert werden, jedoch eine Haltung, die bestmögliche Entscheidung zu finden. Die richterliche Praxis kann sich sohin als Kunst zur Herstellung von Kohärenz und als integrierendes Modell des Umgangs mit widerstreitenden Anforderungen gesehen werden. Der Richter ist insofern aufgefordert, tagtäglich dem Rechtsstaat ein Gesicht zu geben.

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