Verwaltungsgerichtstag Darmstadt (6): Weltraumrecht

Als beeindruckend erwies sich die Darstellung des Weltraumrechts durch den Physiker und Bereichsleiter des Missionsbetriebs der ESA in der ESOC Darmstadt Dr. Paolo Ferri und durch den Weltraum-Rechtsexperten Prof. Dr. Dr. h.c. Stephan Hobe von der Universität Köln.

Anhand von Bildern, Videos und Darstellungen wurde zunächst „der Weltraum“ und die Situationen und Umstände, die es zu regeln gilt, erklärt. Unter Weltraumrecht werden menschliche Regelungen für menschliche Aktivität im Weltraum zusammengefasst. Unter Weltraum wird nicht nur das interplanetarische  (Sonnen-), sondern auch das irdische (terrestrisch-lunare) System verstanden.

Weltraumrecht ist ein besonderer Teil des Völkerrechts. Kern des internationalen Weltraumrechts bilden fünf völkerrechtliche Verträge, die zwischen 1967 und 1979 abgeschlossen wurden: der Weltraumvertrag, das Weltraum-Rettungsabkommen, das Weltraum-Haftungsabkommen, das Weltraum-Registrierungsabkommen und schließlich ein Mondabkommen. Nach der Ratifizierung sind diese Verträge verbindlich. Daneben bestehen weitere sieben Resolutionen der UN-Generalversammlung, die jedoch nicht verbindlich sind. Das UNOOSA (United Nations Office for Outer Space Affairs) hat seinen Sitz in Wien.

Im Weltraumvertrag wird der Weltraum zu einem „Staatengemeinschaftsraum“ gemacht – das heißt, er gehört der ganzen Menschheit und kann von keinem Staat allein in Anspruch genommen werden. Die Nutzung des Weltraums soll der ganzen Menschheit und nicht nur einem einzelnen Staates dienen. Nach der herrschenden Meinung wird zudem die Ansicht vertreten, dass davon auch Geschäfte mit privaten Unternehmen zur Gewinnung von Rohstoffen mitumfasst sind.

Der Mondvertrag verbietet einstweilen ausdrücklich die Nutzung von Ressourcen der Himmelskörper, zu denen auch Asteroiden zu zählen sind, bis es ein internationales Nutzungs-Regime gibt. So lange wird im Wege eines Moratoriums die Nutzung ausgeschlossen.

Problematisch sieht der Weltraum-Rechtsexperte die Vorgehensweise der USA und Luxemburgs, privaten Unternehmen Lizenzen für den Rohstoffabbau auf Asteroiden zu verkaufen, da nach diesen Verträgen sie hier mehr Rechte in Anspruch nehmen (und veräußern), als ihnen zustehen. So wird für moderne Goldgräber Luxemburg zu einem Zentrum des Bergbaus im All und ist Luxemburg auch bereit, dafür Kredite zu geben. Sowohl Unternehmen wie Deep Space Industries oder Planetary Resources haben sich im Gegenzug bereits in Luxemburg niedergelassen.

Manche Länder haben das internationale Recht in nationales Gesetz gegossen, wie etwa Österreich mit dem Weltraumgesetz vom 27.12.2011, wogegen Deutschland kein eigenes Gesetz erlassen hat.

Vor allem aufgrund der zunehmenden Verschmutzung des Weltraums (durch Kontaminationen des Weltalls und Zerstörung nach Betriebsunfähigkeit von Satelliten) sind neue gemeinsame und solidarische Lösungen gefragt, ähnlich wie beim Plastikmüll im Meer.

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