
Sowohl Vizekanzler Kogler als Minister für den öffentlichen Dienst als auch Justizministerin Zadic haben die Anfrage beantwortet und zunächst auf § 207 Abs. 2 RStDG und § 2 Abs. 2 und 3 BVwGG als Grundlage für die Ausschreibung der Planstelle durch den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport verwiesen. Es wurde betont, dass die Ausschreibung selbst im Juli 2022 zeitgerecht eingeleitet wurde und das Auswahlverfahren unmittelbar im Anschluss an das Ende der Bewerbungsfrist begonnen wurde. Am 13.02.2023 wurde von der Kommission ihre Empfehlungen für den Besetzungsvorschlag der Bundesregierung in ihrem Gutachten an den Vizekanzler übermittelt. Die drei Bewerber:innen, die im Gutachten angeführt werden, wurden im Februar 2023 über die jeweilige Reihung informiert.