
Der VfGH hat einen von 12 Kindern eingebrachten Antrag zum Klimaschutzgesetz als unzulässig zurückgewiesen, da nicht alle Teile des Gesetzes angefochten waren, die untrennbar zusammenhängen.

Der VfGH hat einen von 12 Kindern eingebrachten Antrag zum Klimaschutzgesetz als unzulässig zurückgewiesen, da nicht alle Teile des Gesetzes angefochten waren, die untrennbar zusammenhängen.

Laut einer Untersuchung des Grantham Institute der London School of Economics hat es zwischen 1986 und 2022 weltweit rund 2000 Klimaklagen gegeben, wobei rund die Hälfte im europäischen Raum und in den vergangen fünf Jahren erfolgt seien.

Für die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich ist darin erneut festgehalten, dass es keine Fortschritte in Bezug auf die Notwendigkeit einer richterlichen Mitwirkung an den Verfahren zur Ernennung von Verwaltungsgerichtspräsident:innen und Vizepräsident:innen gibt. Es wird neuerlich die Notwendigkeit der Beteiligung der Richterschaft an den Verfahren zur Ernennung von Gerichtsvorsitzenden empfohlen und auf die Beachtung der europäischen Standards bei der Bestellung und dem Auswahlverfahren hingewiesen.

Im Interview in der Süddeutschen Zeitung legt Nora Markard, Professorin für Verfassungsrecht an der Universität Münster und Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Freiheitsrechte, die Schwächen der Demokratie in Deutschland dar.

Obwohl der Wolf in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie als „streng geschützte Art“ aufgelistet ist, ermöglichen bereits vier Bundesländer das Abschießen von Wölfen, zwei weitere wollen noch heuer folgen. Die „Entnahmen“ werden mittels Verordnung geregelt, gegen die es nationalstaatlich kein Rechtsmittel gibt. Nach dem „Fischotter“- Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshof besteht aber das Überprüfungs-und Antragsrecht anerkannter Umweltorganisation auf Grundlage des Unionrechts.

Im Mittelpunkt der Debatte über künstliche Intelligenz (KI) steht auch die Sorge vor automatisch generierter Falschinformation. Wie berechtigt diese ist, untermauert eine aktuelle Studie, wonach KI-generierte Texte in sozialen Netzwerken oft glaubwürdiger erscheinen als jene von Menschen. Ein heimischer Experte plädiert für eine strenge Regulierung – in Österreich gebe es generell großen Aufholbedarf.

Insgesamt 9 Corona-Verordnungen werden mit 30. Juni aufgehoben bzw. mit 1. Juli abgeändert und gilt COVID-19 nicht mehr als ansteckende Krankheit nach dem Epidemiegesetz. Davon werden unter anderem die Meldepflicht einer SARS-CoV-2-Infektion und die damit verbundene Verkehrsbeschränkung aufgehoben.

Politik am Ring: Klima in Not. Parlamentsfraktionen diskutierten den Stand der Maßnahmen zum Stopp des Klimawandels in Österreich.
Vor dem Hintergrund der allseits bekannten Aktionen von Klimaklebern sowie der andauernden öffentlichen Diskussion zur Klimakrise ist es fraglich, ob die von Österreich gesetzten Maßnahmen diesem wichtigen Thema gerecht werden und in der Lage sind, diesbezüglich eine rasche, aber auch nachhaltige Verbesserung der Situation herbeizuführen. Ein neues Klimaschutzgesetz ist nach wie vor nicht beschlossen und das Klimaziel Österreichs bis 2030 scheint aus heutiger Sicht ebenso außer Reichweite zu sein, wie die angepeilte Klimaneutralität bis 2040.

Sowohl Vizekanzler Kogler als Minister für den öffentlichen Dienst als auch Justizministerin Zadic haben die Anfrage beantwortet und zunächst auf § 207 Abs. 2 RStDG und § 2 Abs. 2 und 3 BVwGG als Grundlage für die Ausschreibung der Planstelle durch den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport verwiesen. Es wurde betont, dass die Ausschreibung selbst im Juli 2022 zeitgerecht eingeleitet wurde und das Auswahlverfahren unmittelbar im Anschluss an das Ende der Bewerbungsfrist begonnen wurde. Am 13.02.2023 wurde von der Kommission ihre Empfehlungen für den Besetzungsvorschlag der Bundesregierung in ihrem Gutachten an den Vizekanzler übermittelt. Die drei Bewerber:innen, die im Gutachten angeführt werden, wurden im Februar 2023 über die jeweilige Reihung informiert.
Die Landesverwaltungsgerichte haben jährlich bzw. mehrjährig über ihre Tätigkeit zu berichten. Das LVwG Vorarlberg und das LVwG Tirol haben ihre Tätigkeitsberichte für das Jahr 2022 bereits veröffentlicht.

