Da die derzeitige richterliche Amtskleidung bei hohen Temperaturen eine gesundheitsgefährdende Hitzebelastung des Körpers sowie eine eingeschränkte Arbeitsfähigkeit erzeugen kann, hatte bereits die Vorgängerregierung beschlossen, luftigere Talare anzukaufen.
Die neue Bundesregierung will die Neuanschaffung nun gleich für eine neue Initiative nützen: Unter dem Motto „Fair trial meets fair clothing“ soll das neue Amtskleid nicht nur höheren Tragekomfort aufweisen, sondern auch unter fairen Arbeitsbedingungen und ökologisch nachhaltig erzeugt werden. „Fairness und Nachhaltigkeit sind Werte, die sehr gut zu dem Bild passen, welches die Öffentlichkeit von der Justiz hat. Und wir zeigen, dass ‚Corporate Social Responsibility‘ für uns kein leeres Schlagwort ist“, so ein Sprecher des Justizministeriums.
Gleichzeitig bietet diese Initiative auch der aufstrebenden Fair-Fashion-Szene in Österreich die Möglichkeit zu zeigen, dass Ökotextilien heute mehr sind als kartoffelsackähnliche Erzeugnisse.

Zahlungsverhalten in der Zukunft wird prognostiziert
Auch innerhalb der EU gibt es Investorenschutzbestimmungen – und zwar zwischen „alten“ EU-Mitgliedern im Westen und den „neuen“ Mitgliedsstaaten im Osten der Union. Sie wurden in den 1990er Jahren fixiert, als die EU-Osterweiterung noch in weiter Ferne war.
Die Weigerung Deutschlands, einem wegen Drogenhandels verurteilten Nigerianer eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, verstößt nicht gegen dessen Menschenrechte.
Nach dem Obersten Gerichtshof in Warschau wendet sich jetzt auch die Vollversammlung des Regionalgerichtes Krakau (einem richterlichen Selbstverwaltungsorgan) mit einer Resolution an die (europäische) Öffentlichkeit.
Richterliche Integrität auf dem Prüfstand