Letzte Woche hatte Justizminister Josef Moser noch mitgeteilt, dass es trotz des angekündigten Personalabbaus im Öffentlichen Dienst zu keinen Einsparungen bei Richtern und Staatsanwälten kommen werde.
Nun stellt sich heraus, dass nicht nur bei den ordentlichen Gerichten, sondern auch am Bundesverwaltungsgericht Stellen gestrichen werden sollen. Insgesamt sollen 120 Stellen nicht nachbesetzt werden. Mit einer Protestaktion wollen sich Mitarbeiter gegen diese Sparpläne wehren.
Unterschriftenaktion geplant
Aufgrund geplanter Kürzungen könnten die Gerichte ihre Leistungen und die Qualität nicht mehr garantieren, sagte Sabine Matejka, Präsidentin der Richtervereinigung. Sie berichtet von „äußerst regem Zulauf“ zu einer Unterschriftenaktion.
Die Standesvertreter hoffen, mit dieser – ersten – Protestmaßnahme die Regierung zum Einlenken zu bewegen. Gibt es trotz der zu erwartenden breiten Ablehnung keine Gesprächsbereitschaft über das Justizbudget, „werden wir uns weitere Maßnahmen überlegen“, so Matejka. Denn mit den geplanten Kürzungen könnten die Gerichte ihre Leistungen und die Qualität nicht im vorgesehenen Umfang aufrechterhalten: Längere Verfahren wären die Folge – und an eine zügige Umsetzung des neuen Erwachsenenschutzgesetzes sei nicht zu denken.
Matejka: Aufstockung dringend nötig
Dabei wäre, so Matejka, nicht nur keine Streichung, sondern umgekehrt sogar eine Aufstockung dringend nötig. Ab Mitte des Jahres soll das Erwachsenenschutzgesetz umgesetzt werden, dann müssen 60.000 Sachwalterschaften überprüft werden. Mit reduziertem Personalstand werde das nur sehr verzögert geschehen können.
Von der Nichtnachbesetzung der 40 Richterstellen betroffen sind vor allem Eltern, denen etwa eine vorzeitige Rückkehr aus der Karenz nicht genehmigt wird – und Richteramtsanwärter, die künftig jahrelang auf die Ernennung zum Richter warten müssten.
Zudem wolle das Ministerium die auferlegten „plus 46“ einzusparenden Stellen 2019 zum größten Teil bei den Richteramtsanwärtern kappen: 40 Planstellen sollen bei ihnen gestrichen werden, das heißt, man werde „fast keine“ absolvierten Studenten mehr in den richterlichen Vorbereitungsdienst übernehmen können.