Für die seit dem Jahr 2014 bestehenden Verwaltungsgerichte waren im Justizbarometer der EU-Kommission die Leistungsdaten bisher nicht oder nur unvollständig enthalten. Das hat sich mit dem Justizbarometer 2018 geändert. Nunmehr ist ab dem Jahr 2016 ein Vergleich mit anderen Systemen der Verwaltungsgerichtsbarkeit in der EU möglich.
Dabei zeigt sich, dass nur bei den Verwaltungsgerichten in Schweden, Deutschland, Finnland und den Niederlanden der Arbeitsanfall höher ist als in Österreich (Abbildung 6). Von diesen Ländern ist die Verfahrensdauer in Schweden und den Niederlanden am kürzesten, Österreich liegt gleichauf mit Deutschland im Mittelfeld (Abbildung 10). Die Dauer der Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof ist eine der kürzesten aller Höchstgerichte in der EU (Abbildung 11). Bei der Anzahl anhängiger Verwaltungsverfahren pro 100 Einwohner liegt Österreich im oberen Drittel der EU-Staaten (Abbildung 17).
Die Kriterien für die Finanzierung der Justizsysteme werden in den meisten Justizsystemen in Europa von der Exekutive vorgegeben oder es erfolgt die Finanzierung auf Grundlage bisheriger Erfahrungen, so auch in Österreich. Nur in 5 Mitgliedsstaaten werden bei der Finanzierung der Justizsysteme auch die Forderungen der Gerichte berücksichtigt (Abbildung 39).
Im Revisionsfall war über eine Lokalbetreiberin mit Straferkenntnis der BH Gmunden eine Geldstrafe verhängt worden, weil diese zwei „Postings“ auf der öffentlich einsehbaren Facebook-Seite des von ihr betriebenen Lokals veröffentlicht hatte, in denen ausdrücklich die Rede davon war, dass das Lokal „wieder asylantenfrei“ sei. Laut VwGH stellt dies eine mittelbare Diskriminierung dar und ist verboten.
Interview mit dem Vorsitzenden des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter (BDVR), Robert Seegmüller, über mangelhafte Asylbescheide, irreführende Statistiken und überlastete Gerichte
Ab heute gilt die EU-Datenschutz Grundverordnung. Hinter dem Wortungetüm steht ein Gesetz, das EU-Bürgern das Recht auf die eigenen Daten wiedergeben will.
Insgesamt drei Entwürfe hat der Verfassungsdienst (Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz) derzeit zur Begutachtung ausgesendet, welche Änderungen des AVG, des VStG und des VwGVG betreffen sowie die Erlassung eines Bundesgesetzes über die Europäische Ermittlungsanordnung in Verwaltungsstrafsachen.
Die Einführung eines Vergleichs zwischen Behörde und Bürger könnte Verfahren vereinfachen.
Das vom Innenminister vorgelegte Fremdenrechtspaket verursacht den Behörden mehr Arbeit und mehr Kosten. Das ohnehin überlastete Bundesverwaltungsgericht erwartet einen starken Anstieg der Beschwerdeverfahren.
Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat die Aufnahmen sogenannter Dashcams als Beweismittel vor Gericht zur Klärung von Verkehrsunfällen für zulässig erklärt.