EU-Justizbarometer (2): Erstmals Daten der österreichischen Verwaltungsgerichte enthalten

Für die seit dem Jahr 2014 bestehenden Verwaltungsgerichte waren  im Justizbarometer der EU-Kommission die Leistungsdaten bisher nicht oder nur unvollständig enthalten. Das hat sich mit dem Justizbarometer 2018 geändert. Nunmehr ist ab dem Jahr 2016 ein Vergleich mit anderen Systemen der Verwaltungsgerichtsbarkeit in der EU möglich.

Dabei zeigt sich, dass nur bei den Verwaltungsgerichten in Schweden, Deutschland, Finnland und den Niederlanden der Arbeitsanfall höher ist als in Österreich (Abbildung 6).  Von diesen Ländern ist die Verfahrensdauer in Schweden und den Niederlanden am kürzesten, Österreich liegt  gleichauf mit Deutschland im Mittelfeld (Abbildung 10). Die Dauer der Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof ist eine der kürzesten aller Höchstgerichte in der EU (Abbildung 11). Bei der Anzahl anhängiger Verwaltungsverfahren pro 100 Einwohner liegt Österreich im oberen Drittel der EU-Staaten (Abbildung 17).

Die Kriterien für die Finanzierung der Justizsysteme werden in den meisten Justizsystemen in Europa von der Exekutive vorgegeben oder es erfolgt die Finanzierung auf Grundlage bisheriger Erfahrungen, so auch in Österreich. Nur in 5 Mitgliedsstaaten werden bei der Finanzierung der Justizsysteme auch die Forderungen der Gerichte berücksichtigt (Abbildung 39).

Was die Anzahl der Richterinnen und Richter (pro 100.000 Einwohner) betrifft, ist Österreich mit der Einrichtung der Verwaltungsgerichte auf Platz 7 vorgerückt. Die meisten Richterinnen und Richter sind in Kroaten, Slowenien und Bulgarien tätig, die wenigsten in Dänemark, Irland und Großbritannien  (Abbildung 40).

Weiters fällt auf, dass in 19 EU-Mitgliedstaaten die Ernennung von Richterinnen und Richtern durch die Exekutive (Regierung, Justizminister, Staatspräsidenten) erfolgt, in 2 Fällen durch das Parlament und in den restlichen Mitgliedsstaaten durch einen Obersten Justizrat. Das Vorschlagsrecht für eine Ernennung liegt in den meisten Mitgliedsstaaten beim Obersten Justizrat oder einer anderen unabhängigen Kommission, ein Vorschlagsrecht von richterlichen Kollegialorganen besteht nur in Österreich und Tschechien (Abbildung 61).

Hier geht’s zum „Justice Scoreboard 2018“

Siehe dazu auch:  Verfahrensdauer allein bestimmt nicht Qualität gerichtlicher Verfahren

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