Bericht von einer Studienreise (2)
Während der Europäische Gerichtshof (EuGH) durch eine Reihe von Entscheidungen einer breiten Öffentlichkeit bekannt geworden ist, arbeitet das zweite Gericht im Europäischen Gerichtssystem, das Gericht der Europäischen Union (EuG), von außen weitgehend unbeachtet. Zu Unrecht, wie wir uns im Rahmen unserer Studienreise nach Luxemburg überzeugen konnten.
EuG als erstinstanzliches Verwaltungsgericht
Während der EuGH als oberstes Rechtsprechungsorgan der EU im Wesentlichen zur Entscheidung in Vorabentscheidungsverfahren und Vertragsverletzungsverfahren zuständig ist, hat das EuG (Englisch: „General Court“) die Funktion eines erstinstanzlichen Verwaltungsgerichts, welches zur Kontrolle der Entscheidungen von EU-Organen (hauptsächlich der EU-Kommission) berufen ist.
Bericht von einer Studienreise (1)
Das LVwG Steiermark hegte berechtigte Zweifel an der Vereinbarkeit der Strafbestimmungen des AVRAG im Zusammenhang mit der Arbeitskräftüberlassung, entschied der EuGH im Vorabentscheidungsverfahren.
Kalifornien hat den Weg für ein Gesetz geebnet, das Folgen weit über den US-Bundesstaat hinaus haben könnte: Fahrdienstvermittler wie Uber und Essenszustelldienste müssen ihre Vertragsarbeiter künftig als Angestellte behandeln und ihnen alle entsprechenden Absicherungen zukommen lassen. Die Gig-Economy ist erschüttert.
Eine Trollfabrik in Polen scheint Personaldaten von politisch unliebsamen Richtern direkt aus dem Justizministerium bekommen zu haben
Seit Einführung von mobilen Lasergeräten zur Geschwindigkeitsmessung im Straßenverkehr wird in Beschwerdeverfahren vor den Verwaltungsgerichten immer wieder bemängelt, dass eine nachträgliche Überprüfung der Messerergebnisse technisch nicht möglich ist. Der Verwaltungsgerichtshof in Österreich hat dieses Vorbringen bis dato nicht aufgegriffen.
Kommentar von Dunja Mijatović, Menschenrechtskommissarin des Europarates (Arbeitsübersetzung)
Mit der aktuellen Novelle zum VStG und VwGVG (BMVRDJ-601.468/0005-V 1 2019) sollen die Richtlinie 2016/800/EU über Verfahrensgarantien in Strafsachen für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind, sowie die Richtlinie 2016/1919/EU über Prozesskostenhilfe für verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren sowie für gesuchte Personen in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls umgesetzt werden.