Kommentar von Dunja Mijatović, Menschenrechtskommissarin des Europarates (Arbeitsübersetzung)
Die Unabhängigkeit der Justiz unterstützt die Rechtsstaatlichkeit und ist für das Funktionieren der Demokratie und die Achtung der Menschenrechte von wesentlicher Bedeutung. Das Grundrecht auf ein „faires Verfahren“ durch ein „unabhängiges und unparteiisches Gericht“ ist in der Europäischen Menschenrechtskonvention, in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in zahlreichen nationalen und internationalen Rechtstexten verankert. Wir sehen dieses Recht seit langem ohne größere Hindernisse angewendet und wird dies auch in vielen Mitgliedstaaten des Europarats weiter so blieben. Aber wir sehen jedoch immer mehr und beunruhigendere Versuche der Exekutive und der Legislative, ihren Einfluss geltend zu machen, um so die Unabhängigkeit der Justiz zu untergraben.
Seit Beginn meiner Amtszeit beschäftige ich mich mit Fragen der Rechtsstaatlichkeit und der Unabhängigkeit der Justiz. Ich habe diese Fragen in vier der neun Länder, die ich bisher besucht habe, in Angriff genommen. In meinem Bericht über Ungarn im vergangenen Februar habe ich nach einem Besuch im Februar Bedenken über die Auswirkungen einer Reihe legislativer Maßnahmen in den 2010er Jahren auf die Befugnisse und die Unabhängigkeit der Justiz in dem Land geäußert. Ich wies nachdrücklich auf die Notwendigkeit hin, die Kontrolle und Gegenkontrolle („checks and balances“) in der Justizverwaltung zu beachten und warnte vor dem Risiko ihrer Politisierung. Meine wichtigste Empfehlung war die Stärkung der kollektiven gerichtlichen Selbstverwaltung.
Mit der aktuellen Novelle zum VStG und VwGVG (BMVRDJ-601.468/0005-V 1 2019) sollen die Richtlinie 2016/800/EU über Verfahrensgarantien in Strafsachen für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind, sowie die Richtlinie 2016/1919/EU über Prozesskostenhilfe für verdächtige und beschuldigte Personen in Strafverfahren sowie für gesuchte Personen in Verfahren zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls umgesetzt werden.
Nachdem die Kür der Büroleiterin von Ex-Landeshauptmann Niessl zur Präsidentin des Landesverwaltungsgerichts Burgenland
Obwohl mit Steuern finanziert, bleiben viele Ausgaben geheim

Am 12. August fand ein Treffen von Vertretern des Dachverbands der Verwaltungsrichter (DVVR) sowie der Europäischen Verwaltungsrichtervereinigung (AEAJ) mit Hrn. Vizekanzler und Justizminister (BMVRDJ) Univ.Prof. Dr. Clemens Jabloner statt, bei dem die Forderungen und Anliegen der Standesvertretungen der VerwaltungsrichterInnen vorgetragen wurden.
Ein Rapid-Fan hatte im April 2017 im Allianz Stadion ein Transparent mit dem polizeikritischen Aufdruck „A.C.A.B.“ (All Cops Are Bastards) geschwenkt. Die dafür wegen Anstandsverletzung verhängte Geldstrafe war vom Verwaltungsgericht Wien bestätigt worden. Die Bestrafung des Fußballfans erfolgte zu Unrecht, wie der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschieden hat.