Judikatur VfGH / COVID-19-Maßnahmengesetz (4):  Unzulässige Ungleichbehandlung von Bau- und Gartenmärkten und großen Handelsbetrieben in der COVID-19-Maßnahmenverordnung

Bei den schrittweisen Lockerungen war die die vorgenommene Ungleichbehandlung von Geschäften unzulässig.

Die Regierung hatte bei der schrittweisen Lockerung der Beschränkungen zwischen Handelsunternehmen unterschieden. Geschäfte mit einer Verkaufsfläche unter 400 Quadratmeter durften bereits nach zwei Wochen wieder aufsperren, Baumärkte und Gartencenter ebenfalls. Größere und andere Geschäfte mussten geschlossen bleiben.

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Judikatur VfGH / COVID-19-Maßnahmengesetz (3):  Individualantrag kann auch gegen außerkraftgetretene Bestimmung zulässig sein

Auf Grund der Tragweite der gegen die Corona-Pandemie ergriffenen behördlichen Maßnahmen und der damit verbunden Grundrechtseingriffe erwies sich das Fehlen eines raschen und effektiven Rechtsschutzes gegen diese Maßnahmen in Österreich als zunehmend  problematisch.

Den der Verfassungsgerichtshof hatte bisher Individualanträge gegen Gesetze, die von Betroffenen wegen verfassungsrechtlicher Bedenken erhoben wurden, immer dann zurückgewiesen, wenn die angefochtene Bestimmung zum Zeitpunkt seiner Entscheidung bereits außer Kraft getreten war, weil durch das Außerkrafttreten das Ziel des Verfahrens, die rechtswidrige Norm ohne Verzug aus dem Rechtsbestand zu entfernen, schon erreicht war.

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Judikatur VfGH / COVID-19-Maßnahmengesetz (2):  Entfall der Entschädigung für Verdienstentgang ist verfassungskonform

Es ist verfassungskonform, wenn das COVID-19-Maßnahmengesetz – anders als das Epidemiegesetz 1950 – keine Entschädigungen für Betriebe vorsieht, die als Folge eines Betretungsverbots geschlossen wurden.

Das COVID-19-Maßnahmengesetz vom März 2020 sieht für Unternehmen, die von einem Betretungsverbot für Betriebsstätten betroffen sind (Verordnung BGBl. II 96/2020), keinen Anspruch auf Entschädigung vor. Dagegen hatten sich Unternehmen in Wien zur Wehr gesetzt.

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Judikatur VfGH / COVID-19-Maßnahmengesetz (1):  Betretungsverbot teilweise gesetzeswidrig

Allgemeines Betretungsverbot von öffentlichen Orten  war gesetzlich nicht gedeckt

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in zusätzlich angesetzten Beratungen weitere Entscheidungen über Fälle getroffen, die sich gegen Gesetze bzw. Verordnungen im Rahmen der COVID-19-Maßnahmen richten, die Entscheidungen wurden heute veröffentlicht.

Behörden an Grundrechte gebunden

Gegen § 2 COVID-19-Maßnahmengesetzes bestehen, so der VfGH, keine verfassungsrechtlichen Bedenken, weil die Bestimmung eine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage für allfällige Betretungsverbote bietet  und damit dem verfassungsrechtlichen Legalitätsprinzip entspricht. Die Entscheidung, ob  bzw. welche Maßnahmen per Verordnung gegen  COVID-19 getroffen werden, überträgt das Gesetz zwar an die zuständigen Behörden. Bei dieser Entscheidung sind die Behörden  jedoch an die Grundrechte gebunden,  insbesondere an das Recht auf persönliche Freizügigkeit. Einschränkungen dieses Rechtes sind nur dann zulässig, wenn sie einem legitimen öffentlichen Interesse (wie dem Gesundheitsschutz) dienen und verhältnismäßig sind.

Generelles Ausgangsverbot von COVID-19-Maßnahmengesetz nicht gedeckt

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Corona-App: Tausende irrtümlich in Quarantäne

Coronavirus

Die israelische Regierung hatte zu Beginn der Pandemie auf die Überwachung von Handys Infizierter durch den Inlandsgeheimdienst Shin Bet gesetzt. Ende April wurde das vom Höchsten Gericht vorübergehend verboten, ehe das Parlament am 1. Juli einen neuen Gesetzesbeschluss für die Wiederaufnahme verabschiedete.

Die Technologie wird für gewöhnlich zur Terrorbekämpfung eingesetzt. Derzeit werden mit ihrer Hilfe Bewegungsprofile erstellt, um zu sehen, mit wem Erkrankte zuletzt in Kontakt waren. Diese Menschen werden dann per SMS gewarnt und aufgefordert, sich in Quarantäne zu begeben. Der österreichische Bundeskanzler hatte Israel hier zum Vorbild erklärt (Siehe dazu: Smart wie Bibi)

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EU-Justizbarometer 2020: Arbeitsbelastung der österreichischen Verwaltungsgerichte eine der höchsten in Europa

Der von der EU-Kommission durchgeführte jährliche Vergleich der Belastung und Leistungsfähigkeit der Justizsysteme in den Mitgliedsstaaten zeigt für Österreich ein sehr differenziertes Bild.

Während der Anfall neuer Verfahren im Bereich der Zivil- und Handelsgerichte – bezogen auf die Bevölkerungszahl – in den Jahren 2016 bis 2018 nahezu unverändert blieb (Abbildung 3), war in diesem Zeitraum ein massiver Anstieg neuer Verfahren vor den Verwaltungsgerichten zu verzeichnen (Abbildung 4). Nur Schweden und Deutschland hatte noch höhere Zuwachsraten. Auch bei der Zahl der vor den Verwaltungsgerichten insgesamt anhängigen Verfahren zählt Österreich – wieder bezogen auf die Bevölkerungszahl – zu den Spitzenreitern in Europa. Nur in Griechenland und  Deutschland haben die Verwaltungsrichter noch höhere Belastungszahlen (Abbildung 15).

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Corona-Krise: Webinar zu den staatlichen Reaktionen auf die Pandemie

Das „Global Pandemic Network“ (GPN), ein weltweites Netzwerk von Wissenschaftlern und Experten zum Austausch über die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, veranstaltet am 15. Juli 2020 ein Webinar zum Thema „Covid-19 und Städte. Stärkung der Widerstandsfähigkeit von Menschenrechten und Umweltschutz“.

Für das Netzwerk, welches auch von der UNO unterstützt wird, ist die COVID-19 Pandemie die bestimmende globale Gesundheitskrise unserer Zeit und die größte Herausforderung seit dem Zweiten Weltkrieg. Seit seiner Entstehung in Asien Ende letzten Jahres habe sich das Virus auf allen Kontinenten außer der Antarktis ausgebreitet. Die Länder seien dabei, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, indem sie Patienten testen und behandeln, Kontaktsuche durchführen, Reisen einschränken, Bürger unter Quarantäne setzen und große Versammlungen wie Sportveranstaltungen, Konzerte und Schulen absagen.

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EuGH: Kein Zweifel an der Unabhängigkeit der deutschen Verwaltungsgerichte

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte in einer Vorababfrage an den EuGH Zweifel an seiner eigenen „institutionellen Unabhängigkeit“ geltend gemacht und dazu ausgeführt, die rein „funktionelle“ Unabhängigkeit der Richter reiche nicht aus, „um ein Gericht vor jeder äußeren Einflussnahme zu bewahren“. (Siehe dazu: Deutsches Verwaltungsgericht zweifelt an seiner Unabhängigkeit)

Dabei gehe es nicht nur um Weisungen, sondern auch um mittelbare Einflüsse, die eine Entscheidung der Richter steuern könnten. Letztlich entscheide immer das Justizministerium über die Planstellen und die Anzahl der Richter an einem Gericht sowie über dessen Ausstattung. Auch die Personalgrundakten eines jeden Richters würden beim Hessischen Ministerium der Justiz geführt, Auslandsdienstreisen eines Richters, z.B. im Rahmen des Europäischen Netzwerks zur justiziellen Fortbildung (EJTN), müssten vom Ministerium angeordnet werden.

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Verwaltungsgericht Wien: Anfechtung des Betretungsverbots beim Verfassungsgerichtshof

Die vom Gesundheitsminister zu Beginn der Corona-Krise verordneten Ausgangsbeschränkungen werden nun doch ein Fall für den Verfassungsgerichtshof.

Das Verwaltungsgericht Wien hat das mit der Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemäß § 2 Z 1 des COVID-19 Maßnahmengesetzes, BGBl. II Nr. 98/2020 in der Fassung BGBl. II Nr. 108/2020, verordnete Betretungsverbot als gesetzwidrig angefochten.

Im Anlassfall hat der Magistrat der Stadt Wien über den Beschwerdeführer wegen einer Übertretung § 2 des COVID-19-Maßnahmengesetzes iVm § 1 der Verordnung des Gesundheitsminister gemäß § 2 Z 1 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, BGBl. II Nr. 98/2020 idF BGBl. II Nr. 108/2020 eine Geldstrafe in Höhe von € 500,– (Ersatzfreiheitsstrafe von 10 Stunden) verhängt.

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