
Durch die angestrebten Gesetzesänderungen sollen die noch fehlenden rechtlichen Grundlagen für das Corona-Ampelsystem geschaffen, das Kontaktpersonen-Management verbessert und wichtige Gesetzesanpassungen, die durch die VfGH-Erkenntnisse vom Juli 2020 zum COVID-19-Maßnahmengesetz erforderlich wurden, vorgenommen werden. Die Novellierung wird nun begutachtet.
Gesundheitsminister Rudi Anschober: „Dem Gesundheitsministerium ist es wichtig, gemeinsam – auch im Austausch mit ExpertInnen und BürgerInnen – das nächste Corona-Gesetzespaket zu erarbeiten. Aus diesem Grund wurde gestern der Entwurf zur Änderung des Epidemiegesetzes und des COVID-19-Maßnahmengesetzes in Begutachtung geschickt. Das ist eine wichtige und ansonsten auch übliche Vorgehensweise, die während der herausfordernden Zeit am Höhepunkt der Corona-Pandemie leider nicht möglich war, weil es darum ging schnell zu handeln und damit die Gesundheit der Menschen in unserem Land zu schützen. Die nun eingeleitete Begutachtung ermöglicht es, Verbesserungswünsche aus verschiedenen Fach –und Gesellschaftsbereichen zu berücksichtigen.“
Contact-Tracing und Ampel brauchen rechtliche Grundlagen
Das Oberste Gericht Irlands hat den Plan der Regierung für den Kampf gegen den Klimawandel einkassiert. Die Regierung muss nun ein neues, überarbeitetes Strategiepapier vorlegen.
Beeinflusst Polen mit seiner seit Jahren vorangetriebenen Justizreform seine Gerichte so sehr, dass diese nicht mehr richtig unabhängig sind? Ein Ersuchen aus den Niederlanden könnte Warschau letztlich auch politisch in die Bredouille bringen.
Ab 1. Oktober 2020 ist im jüdischen Museum in Wien eine Ausstellung zum Thema : „Hans Kelsen und die Eleganz der österreichischen Bundesverfassung“ zu sehen.
Von der Schönheit der Bundesverfassung sprach Bundespräsident Alexander Van der Bellen in einer denkwürdigen Rede. Am 1. Oktober wird diese Verfassung, die er so lobte, 100 Jahre alt. Die „Wiener Zeitung“ widmet aus diesem Anlass dem österreichischen Grundgesetz eine eigene Serie.
In einem Gastbeitrag in der „Presse“ analysiert der Autor die Einschränkung der Grundrechte durch die Bundesregierung bei Ausbruch der Corona-Pandemie, die Informationspolitik der Bundesregierung, die Qualität der Rechtsakte und der Vollziehung. Eine wesentliche Ursache für die dabei aufgezeigten erheblichen Rechtsstaatsdefizite liegt nach Auffassung des Autors im Versagen des beim Bundeskanzleramt eingerichteten Verfassungsdiensts. (Siehe dazu: 