Rechtsstaatlichkeit (2): Ehemaliger Präsident des deutschen BVerfG zu Rechtsstaatsdefiziten und dem Verhältnis EuGH und nationale Höchstgerichte

In einem Interview nahm der ehemalige Präsident des deutschen Bundesverfassungsgericht Andreas Voßkuhle Stellung zur Debatte um die EZB-Entscheidung des BVerfG, den Streit mit dem EuGH, das drohende Vertragsverletzungsverfahren und die Rechtsstaatlichkeit in der EU.

Europäische Mechanismen bis jetzt wirkungslos

Ernste rechtsstaatliche Defizite sieht Voßkuhle in Polen und Ungarn, in beiden EU-Mitgliedstaaten haben die rechtspopulistischen Regierungen massiv auf die Justiz zugegriffen. Ein derartig tiefgreifender Umbau des nationalen Rechtssystems kann auch aus Sicht der EU-Rechtsgemeinschaft nicht folgenlos bleiben. Schließlich hatte der Europäische Rat 1993 mit Blick auf die EU-Osterweiterung die sogenannten Kopenhagener Kriterien beschlossen, die alle Beitrittsländer erfüllen müssen. Dazu gehört eine rechtsstaatliche Grundordnung.  (Siehe dazu: Das „Kopenhagen-Dilemma“ oder das Glaubwürdigkeitsproblem der EU)

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Rechtsstaatlichkeit (1): EU-Parlament setzt Kommission letzte Frist

Das Europaparlament hat der EU-Kommission eine letzte Frist gesetzt, um die neue Möglichkeit zur Kürzung europäischer Gelder bei Rechtsstaatsverfehlungen zur Anwendung zu bringen.

Der Rechtsstaatsmechanismus ist seit Anfang dieses Jahres in Kraft. Ungarn und Polen, die seit Jahren wegen rechtsstaatlicher Verfehlungen in der EU am Pranger stehen, hatten sich vergangenes Jahr vehement gegen das neue Instrument gewehrt. Sie blockierten dabei über Wochen ein billionenschweres Finanzpaket aus dem EU-Haushalt und dem CoV-Hilfsfonds.

Bei Untätigkeit ist EuGH am Zug

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Volksbegehren: „Sand im Getriebe“ im Rechtsstaat

Ein gestern vorgestelltes Volksbegehren fordert ein umfassendes Reformpaket zur Korruptionsbekämpfung und Sicherung der Unabhängigkeit der Justiz, Stärkung der Ermittlungsbehörden und Sanktionen bei Verstößen gegen die Parteienfinanzierung.

Was uns vereint ist das Thema der Sorge um den Rechtsstaat“, führte Martin Kreutner, früherer Leiter der Internationalen Antikorruptionsakademie, als Grund für die Initiative an. Es seien dringend Reformen notwendig, „weil Korruption den Rechtsstaat unterhöhlt“. Der „schlampige Umgang“ mit dem Thema Korruption habe dazu geführt, dass das Problem „systemisch“ geworden sei, die jüngsten Verdachtsfälle hätten dazu geführt, dass das System an der Kippe stehe, beklagte der ehemalige ÖVP-Justisprecher Michael Ikrath.

40 Prozent nutzten „Freunderlwirtschaft“

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Erster „International Fair Trial Day“: Gemeinsame Erklärung Europäischer Anwalts- und Richtervereinigungen

Der 14. Juni wird zum „International Fair Trial Day“ (IFTD). Dieser wurde von einer Vielzahl europäischer Anwalts- und Richtervereinigungen ins Leben gerufen. Gleichzeitig wird auch der „Ebru Timtik“- Preis verliehen, der nach der türkischen Rechtsanwältin und Menschenrechtsaktivistin benannt ist, welche am 238. Tag ihres Hungerstreiks im Kampf um ein gerechtes Gerichtsverfahren starb.

Schwerpunktland Türkei

Der IFTD wird sich jedes Jahr einem „Schwerpunktland“ widmen, in dem die Einhaltung der Grundsätze des fairen Verfahrens bedroht ist. Der „Ebru Timtik“-  Award soll an eine Einzelperson und/oder eine Organisation aus dem Schwerpunktland vergeben werden, die sich aktiv für die Verteidigung und Förderung des Rechts auf ein faires Verfahren in diesem Land eingesetzt hat.

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Umweltrecht: Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich

Die EU-Kommission fordert von Österreich Verbesserungen beim Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten

Insbesondere würden die Rechtsvorschriften in mehreren wichtigen Fällen nicht das Recht der Öffentlichkeit auf eine gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen gewährleisten, die möglicherweise gegen das Umweltrecht verstoßen, hieß es in einer Aussendung der EU-Kommission.

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Novelle der COVID-19-Öffnungsverordnung: Zusammenkünfte nun bis Mitternacht zulässig

In der 5. Novelle zur COVID-19-Öffnungsverordnung wurden noch kleine Anpassung im Zusammenhang mit der Erweiterung der Sperrstunde auf 24:00 Uhr vorgenommen, die seit heute in Kraft ist.

Mit der Änderung der COVID-19-Einreiseverordnung entfällt gem. § 4 Abs. 3 die Registrierungspflicht gemäß § 2a bei Vorliegen eines Nachweises gemäß § 2, wenn Personen aus Staaten oder Gebiete der Anlage A (mit geringem Infektionsgeschehen) einreisten und bei der Einreise glaubhaft machen, dass sie sich innerhalb der letzten zehn Tage ausschließlich in Österreich oder in einem in der Anlage A genannten Staat oder Gebiet aufgehalten haben. Damit entfällt die verpflichtende Registrierung bei der Einreise aus einem Staat der Anlage A, wenn schon bei der Einreise ein 3-G-Nachweis vorgelegt werden kann.

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Europäische Kommission will digitale Identitäten einführen

Die EU-Mitgliedsstaaten sollen verpflichtet werden, Bürgerinnen und Bürgern europäische digitale Identitätsnachweise (EUid) zur Verfügung zu stellen, welche EU-weit genützt werden können.

Die EU-Kommission will dafür gemeinsam mit den EU-Staaten die technischen Voraussetzungen bis September 2022 schaffen.

Das Herzstück des Vorschlags bildet die sogenannte „Brieftasche für die europäische digitale Identität“ (European Digital Identity wallets). Diese bietet die Möglichkeit, sich digital ausweisen zu können, sowie Identitätsdaten und amtliche Dokumente – wie Führerschein oder Ausbildungsnachweise – in elektronischer Form speichern und verwalten zu können. Bereits im März hatte die Kommission in ihrem Digitalkompass das Ziel einer digitalen europäischen Identität verankert und angekündigt, einen verbindlichen EU-Rahmen für die Einführung schaffen zu wollen.

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Richterdienstrecht: Justizministerium setzt „GRECO“- Empfehlungen um

Mit der Dienstrechtnovelle 2021 soll das Aufnahmeverfahren im Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz (RStDG) neu geregelt werden.

In jüngsten GRECO-Bericht (vierte Evaluierungsrunde) war kritisiert worden, dass in Österreich die Entscheidung über die Aufnahme in den richterlichen und staatsanwaltlichen Vorbereitungsdienst „in den Händen einer Person“, nämlich der Präsidentin oder des Präsidenten des Oberlandesgerichts, liegt. Da der Aufnahme in den Vorbereitungsdienst eine besondere Bedeutung zukommt, weil sie im Regelfall die initiale Auswahlentscheidung für alle weiteren richterlichen und staatsanwaltlichen Tätigkeiten darstellt, erscheint es nach den Erläuterungen zur Novelle nur konsequent, dass – so wie bei anderen Besetzungsvorschlägen – auch bei der Ernennung der Richteramtsanwärterinnen und Richteramtsanwärter der Besetzungsvorschlag nicht durch ein monokratisches, sondern ein kollegiales Justizverwaltungsorgan erstattet wird, konkret durch den Außensenat des OLG.

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Die Novellen zur COVID-19-Öffnungsverordnung lassen den „Babyelefanten“ auferstehen

In der 3. Novelle zur COVID-19-Öffnungsverordnung vom 01.06.2021 wurde die Bestimmung der Zusammenkünfte klarer geregelt: Bei Zusammenkünften von nicht mehr als vier Personen aus weniger als drei Haushalten zuzüglich höchstens sechs minderjähriger Kinder dieser Personen und Minderjähriger, denen gegenüber diesen Personen bestehende Aufsichtspflichten wahrnehmen, gilt keine Abstands-und Maskenpflicht (§ 13 Abs. 9).

In dem neu eingefügten Absatz 9a wird nun festgelegt, dass für Zusammenkünfte zur Ausübung von Sportarten an öffentlichen Orten, bei deren sportartspezifischer Ausübung es zu Körperkontakt kommt, Abs. 2 Z 3 nicht gilt.

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