Umweltrecht: Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich

Die EU-Kommission fordert von Österreich Verbesserungen beim Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten

Insbesondere würden die Rechtsvorschriften in mehreren wichtigen Fällen nicht das Recht der Öffentlichkeit auf eine gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen gewährleisten, die möglicherweise gegen das Umweltrecht verstoßen, hieß es in einer Aussendung der EU-Kommission.

Zudem sei die gerichtliche Überprüfung grundsätzlich auf Einzelentscheidungen beschränkt und schließe Verwaltungsakte mit Verordnungscharakter nicht ein.

Konkret fordert die EU-Kommission Wien auf, „alle Anforderungen des Übereinkommens über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Aarhus-Konvention) korrekt in nationales Recht umzusetzen“. Die EU-Behörde stellte trotz Fortschritten in den vergangenen Jahren eine Reihe von verbleibenden und zusätzlichen Mängeln fest.

Die Kommission verweist dazu auch den europäischen Grünen Deal,  in dem unterstrichen wird, wie wichtig es ist, dass Europa seine Umweltziele weiter verfolgt.

Dazu den Beitrag auf orf. at lesen …

Hier geht’s zu den im Juni 2021 beschlossenen Vertragsverletzungsverfahren …

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