Wegen der mangelnden personellen und räumlichen Trennung zwischen Kunden‐ und Eigenhandel beim Wertpapierhandel wurden die Vorstandsmitglieder der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich vom Unabhängigen Verwaltungssenat Wien rechtskräftig bestraft.
Aus Anlass der gegen diese Entscheidungen erhobenen Beschwerden hat der Verfassungsgerichtshof nunmehr den Beschluss gefasst, die Verfassungskonformität der angewendeten Bestimmungen des Wertpapieraufsichtsgesetzes bzw. die Gesetzmäßigkeit der von der Finanzmarktaufsichtsbehörde erlassene Verordnung zur Bewältigung von Interessenkonflikten von amtswegen zu prüfen.
Der UVS prüft Beschwerden von Bürgern, die sich durch die „öffentliche Gewalt“ in ihren Rechten verletzt sehen.
Damit stellen sich auch Fragen zur Beendigung der Funktion von Senatsmitgliedern. Antworten gibt eine Empfehlung des Europarates
Bis die Landesverwaltungsgerichte Anfang 2014 ihre Arbeit aufnehmen, müssen noch viele Fragen geklärt werden