Verwaltungsgerichte: Opposition will in Wien Gesetz bekämpfen

Bis die Landesverwaltungsgerichte Anfang 2014 ihre Arbeit aufnehmen, müssen noch viele Fragen geklärt werden

DER STANDARD, 20.12.2012

Bis zuletzt versuchte die Wiener Opposition, das Gesetz für das neue Verwaltungsgericht zu verhindern, und blockierte vergangene Woche die Beschlusssitzung im Landtag.

Vor wenigen Tagen war es dennoch so weit: SP und Grüne beschlossen das Gesetz mit einfacher Mehrheit in einer außerplanmäßigen Sitzung. Freiheitliche und Volkspartei wollen nun gemeinsam den Verfassungsgerichtshof anrufen und das Gesetz weiter bekämpfen. Der Wiener Entwurf sei „demokratiepolitisch höchst bedenklich“, kritisiert VP-Chef Manfred Juraczka, die FP spricht sogar von Verletzung der Menschenrechte, „weil faire Verfahren nicht mehr gewährleistet sind“, so der Klubchef Johann Gudenus. Die Opposition ist mit ihrer Kritik nicht allein: Schon während der Begutachtungsfrist im Oktober hagelte es negative Kommentare von vielen Seiten.

Der vorliegende Entwurf entspreche in entscheidenden Punkten nicht den verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben, resümierte etwa die Österreichische Richtervereinigung. Der Rechtsschutz in Wien würde gegenüber dem Status quo „deutlich gemindert“, lautete das Urteil des Unabhängigen Verwaltungssenats. Selbst der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes äußerte Bedenken an dem Entwurf.

Das Gesetz wurde daraufhin überarbeitet und in dieser Form am Montag beschlossen. Die umstrittene „Notfallkompetenz“ des Präsidenten, der damit in sämtliche Verfahren eingreifen hätte können, wurde aus dem Gesetz gestrichen.

Dass dieser jedoch weiterhin Fälle an Richter zuteilen wird können und wie auch sein Vize von der Landesregierung direkt ernannt wird, erzürnt die Opposition. Weiterer Knackpunkt: Die Rechtspfleger unterstehen dem Magistrat, sollen aber Verwaltungsentscheidungen aus dem Magistratsbereich kontrollieren.

Bis am 1. Jänner 2014 in den Bundesländern die Verwaltungsgerichte ihre Arbeit aufnehmen und damit die Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS) ablösen, ist aber in den Ländern auch organisatorisch ein großer Brocken zu bewältigen, von Gesetzesnovellen bis zu den Räumlichkeiten für die neuen Gerichte.

„Es ist noch nicht klar, wie viele Richter notwendig sein werden“, sagt Karl Pauer, der Leiter der Rechtsabteilung der Wiener Magistratsdirektion. Der UVS in der Bundeshauptstadt hat derzeit rund 60 Mitglieder, wie viele Richter künftig zusätzlich nötig sein werden, wird erst feststehen, wenn die Aufgaben der Landes-Verwaltungsgerichte endgültig fixiert sind. Zudem müssen auch zahlreiche Landesgesetze umgeschrieben werden. Pauer: „Viele Gesetze haben auf den UVS Bezug genommen, diese müssen alle novelliert werden.“

Im westlichsten Bundesland wurden im Begutachtungsverfahren keine Befürchtungen geäußert, die Landesregierung könnte die neue Landesgerichtsbarkeit beeinflussen. Die Vorarlberger Variante der Personalbestellung – man wollte die Mitglieder des Unabhängigen Verwaltungssenates (aktuell 13) durch „automatische Überleitung“ übernehmen -, wurde jedoch vom Bund beeinsprucht. Er will ein Bewerbungsverfahren. Die genaue Zahl der Mitglieder steht noch nicht fest, aufgestockt wird um maximal vier Personen.

Frage der Instanzen

Durch die Landesverwaltungsgerichte könnten sich auch die Gemeinden Arbeit sparen. Ob in „Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches“ wie bei Bauverfahren oder bei Gemeindeabgaben der gemeindeinterne Instanzenzug beibehalten wird, entscheidet jedes Land für sich. Einzig Tirol hat sich bisher für die Abkürzung ausgesprochen, Einsprüche und Beschwerden landen gleich bei den Verwaltungsrichtern. In Vorarlberg steht fest: Die Gemeinden werden auch künftig zweite Instanz sein.

In Oberösterreich ist, was den Instanzenzug bei Gemeinden betrifft, gesetzlich noch nichts geregelt. Vielmehr wird aktuell der Personalbedarf für das neue Gericht erhoben. Derzeit sind beim UVS in Linz, der „faktisch in dem Landesverwaltungsgericht aufgehen wird“, 24 Richter beschäftigt, erklärt dessen Vizepräsident Alfred Kisch. Mit der Schaffung der Landesverwaltungsgerichte übergebe der Bund erstmals an die Länder auch die Befugnis zur Gerichtsbarkeit. Die UVS-Mitglieder können per Antrag beim Land die Übernahme als Richter des Landesverwaltungsgericht stellen, erläutert Kisch das Bestellungsprozedere. Die zusätzlichen Stellen werden voraussichtlich ab März 2013 ausgeschrieben. Grundsätzlich liege man mit der Umsetzung gut in der Zeit.

Eines wird es bis Anfang 2014 zumindest in Wien auf keinen Fall möglich sein: ein neues Gerichtsgebäude zu errichten. „Dafür reicht die Zeit nicht mehr“, sagt Karl Pauer.

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