Opposition will Gesetz beim VfGH bekämpfen, SPÖ versteht Kritik nicht.
Von Christian Rösner
Die Wiener Landtagsabgeordneten haben sich am Montag zu einer außerplanmäßigen Sitzung treffen müssen, um noch einmal über den Gesetzesentwurf zum Verwaltungsgericht Wien abzustimmen. Ursprünglich hätte das Regelwerk bereits am Donnerstag abgesegnet werden sollen, doch ÖVP und FPÖ lehnten es in der zweiten Lesung ab und verzögerten so den Beschluss.
Nach nun doch erfolgtem Beschluss will die Opposition jetzt das Gesetz beim Verfassungsgericht anfechten.
Wien ist einen Weg gegangen, der die Unabhängigkeit der Richter nicht übertrieben betont
Der Präsident des Verwaltungsgerichtshofs, Clemens Jabloner, wollte zur Kritik am Montag nicht Stellung nehmen. Er meinte aber, es sei bei der Umwandlung der UVS in Verwaltungsgerichte darum gegangen, die richterliche Unabhängigkeit zu erweitern und nicht einzuschränken. „Und Wien ist da, glaube ich, einen Weg gegangen, der die Unabhängigkeit der Richter nicht übertrieben betont“, meinte Jabloner. Er räumte allerdings auch ein, dass Richter nicht direkt weisungsgebunden sein können, „sonst wären sie ja keine Richter“.
Laut Ex-Verfassungsgerichtshof-Präsident Ludwig Adamovich würde sich in dieser Materie immer wieder die Frage der Grenzziehung stellen. Aber seines Wissens seien viele Kritikpunkte zumindest zum Teil berücksichtigt worden. Zu den Vorwürfen der ÖVP meinte er nur: „Das ist allenfalls etwas, das den Verfassungsgerichtshof beschäftigen wird.“
Exakt nach Bundesvorgabe
Der Verfassungssprecher der SPÖ, Kurt Stürzenbecher, zeigte sich verwundert ob der massiven Kritik und bewertete sie als „unsachliches oppositionelles Geplänkel“.