Der Verwaltungsgerichtshof in einem Erkenntnis vom 24.07.2013, Geschäftszahl 2013/11/0137, mit dem Nichtraucherschutz in einem Einkaufszentren auseinader gesetzt.
Dem Verfahren lag folgende Fallkonstruktion zugrunde: Ein Gastronomielokal in einem Einkaufszentrum hat einen Teil seines Lokales räumlich von der Mall des Einkaufszentrums abgetrennt, z.B. mit Glaswänden und erlaubt in diesem Teil das Rauchen, da außerhalb des räumlich abgetrennten Teiles Verabreichungsplätze liegen, wo Rauchverbot herrscht. Diese Verabreichungsplätze stehen in offener Verbindung zur Mall oder befinden sich auf dieser.
Zur Frage, ob in Einkaufszentren ein Verabreichungsbereich eines gastronomischen Lokales, der ohne räumliche Abgrenzung in der Mall des Einkaufszentrums liegt, als „Raum“ im Sinne des Tabakgesetzes zum Lokal dazuzuzählen ist, hat der VwGH in seinem jüngsten Erkenntnis vom 24.7.2013, 2013/11/0137, zu Recht erkannt, dass dieser Bereich nicht als ein Raum eines Gastgewerbebetriebs iSd. § 13a TabakG zu qualifizieren ist.
Bürgermeister und Landespolitik streiten weiter um die Zuständigkeit bei Baubescheiden. Die Bürgermeister hatten mit einem Aufstand gedroht, sollten künftig die neuen Landesverwaltungsgerichte als zweite Instanz über einen Baubescheid entscheiden.
Vor vier Jahren bekam ein steirischer Arzt wegen wiederholter impfkritischer Aussagen Berufsverbot und musste seine Praxis zusperren. Jetzt kippte das Höchstgericht das Verbot. Der Mediziner klagt nun Ärztekammer und Land Steiermark auf Schadenersatz