Die Initiative „europe-v-facebook“ klagt beim irischen High Court (vergleichbar mit dem österreichischen Verwaltungsgerichtshof) gegen die Vorgangsweise der Irischen Datenschutzbehörde.
Diese verweigere der Initiative ein faires Verfahren. Die Behörde stelle falsche Behauptungen auf, vertrete „obskure Rechtsansichten“ und verweigere der Initiative das Recht auf Akteneinsicht. Darüber hinaus wird die Unabhängigkeit der Datenschutzbehörde bezweifelt.
Der Europäische Gerichtshof hat in seinen Entscheidungen gegen die deutsche und österreichische Datenschutzkommission bereits betont, dass die Einrichtung unabhängiger Kontrollstellen in den Mitgliedstaaten ein wesentliches Element der Wahrung des Schutzes der Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist und in seinen Urteilen besonders den organisatorischen Aspekte der Unabhängigkeit betont (Urteil vom 12. Oktober 2012, Rechtssache C‑614/10)