Der Einsatz vorhandener technologischer Mittel zur flächendeckenden Überwachung nahezu aller Bürgerinnen und Bürger, unabhängig davon, ob ein konkreter Verdacht besteht, ist als Missbrauch dieser Technologien zu werten.
Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und informationelle Selbstbestimmung werden dadurch unverhältnismäßig eingeschränkt. Zu diesem Schluss kommt die Österreichische Computer Gesellschaft (OCG), eine seit dem Jahr 1975 bestehenden NGO, in einer aktuellen Stellungnahme vom 23. August 2013.
Die Überwachung von verdächtigen Personen könne im Einzelfall entscheidend zur Verhinderung oder Aufklärung von Verbrechen beitragen. Doch die Überwachung aller mit dem Ziel, ein möglicherweise verdächtiges Verhalten festzustellen bzw. vorherzusagen, sei abzulehnen.