Die Neogerichtspräsidentin weist offen darauf hin, dass das neue, vom Nationalrat 2012 beschlossene Gericht nicht nur Vorteile habe
Neu sei, dass das LVwG eine bestimmte, normierte Art des Verfahrens habe: „Wir sind der gröbere Rechen“, sagt Jindra-Feichtner. Die einzelnen Abteilungen des Landes hätten sicherlich ein engeres, spezialisierteres Wissen, meint sie. Einen Vorwurf könne man ihrem Gericht aber nicht machen: „Wir sind sicher nicht betriebsblind.“