Die Verwaltungsgerichte als „EU-Gerichte“
Im Gegensatz zu einem Bundesstaat, der über eine eigene Verwaltung verfügt, ist die Union bei der wirksamen Anwendung des Unionsrechts in erheblichem Maße auf die nationalstaatlichen Verwaltungen angewiesen.
Aus diesem Grund betrifft die Rechtsprechung des EuGH zum Verwaltungsrecht nicht nur die Verwaltung, welche von den Organen der Union selbst durchgeführt wird, sondern auch die Vorschriften und Grundsätze, welche von den nationalstaatlichen Verwaltungen durchgeführt werden. Gleichzeitig wird damit die Gerichtsbarkeit der Europäischen Union auf die nationalen Gerichtsbarkeiten ausgelagert.
Am kommenden Donnerstag wird Yves Bot, einer der neun Generalanwälte des EuGH, seine mit Spannung erwartete Rechtsmeinung zu den
Der Verfassungsgerichtshof beginnt am Donnerstag, 21. November 2013, die Beratungen seiner nächsten Session. Auf der Tagesordnung der Session steht u.a. ein Gesetzesprüfungsantrag zum neuen Verwaltungsgericht Wien
