
Die Norm, auf der der Bewilligungsbescheid für den Oberbau fußte, wurde vom VfGH aufgehoben. Gutachten gelten nicht länger als „sakrosankt“.
von Philipp Aichinger (Die Presse)
Wien. Der Lainzer Tunnel in Wien, der West- und Südbahn verbindet, ist bereits seit Dezember 2012 in Betrieb. Nun aber drohen ernsthafte Probleme. Nicht wegen der Tunnelgenehmigung selbst, die ist rechtskräftig. Aber Anrainer zogen gegen die Genehmigung des Oberbaus vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH). Der Oberbau, zu dem die Starkstromleitung oder Dämpfungsmaßnahmen gehören, ist aber für den Zugbetrieb essenziell. Und die Höchstrichter entschieden nun in dem der „Presse“ vorliegendem Urteil, dass die Genehmigung auf einem illegalen Gesetz fußt.
In Anwesenheit der Landeshauptleute Franz Voves und Hermann Schützenhöfer wurden am 15.11.2013 in der Orangerie im Grazer Burggarten insgesamt 36 Richter des ab 1. Jänner 2014 tätigen Landesverwaltungsgerichts feierlich angelobt.
Im Fall eines Asylwerbers, der von Grazer Polizeibeamten erniedrigt und misshandelt worden sein soll, hat der Unabhängige Verwaltungssenat entschieden. Er gibt der Beschwerde des Megaphon-Verkäufers recht. Die Amtshandlung der Polizei war zum Teil rechtswidrig.
Bei den Landwirtschaftskammern wird laut Tiroler Tageszeitung in den nächsten Wochen mit einem Ansturm der Bauern gerechnet.
Der Obmann des Vereins der Verwaltungsrichter weist die Forderung der Länder nach mehr Mitsprache bei der Beschickung von Höchstgerichten zurück.
In einer Grundsatzentscheidung hat das deutsche Bundesverwaltungsgericht in Leipzig festgestellt, dass unmittelbar betroffene Bürgerinnen und Bürger und auch anerkannte Umweltverbände die Einhaltung der Vorschriften über Luftreinhaltepläne gerichtlich geltend machen können.