Debatte: „Ein Richter ist nicht am Tennisplatz“

Bild: (c) Clemens Fabry
Juridicum (Bild: (c) Clemens Fabry)

Richter kämpfen mit Respektverlust. Vor allem wenig Gebildete fürchten sich aber vor einem Gerichtstermin. Wie schaffen Richter den Spagat zwischen bürgernaher Verhandlungsführung und nötiger Autorität?

von Philipp Aichinger (Die Presse)

Wien. Einst, da war ein Richter der Inbegriff der Autorität. Doch „das gilt heute nicht mehr so“, meint Mia Wittmann-Tiwald, Vorsitzende der Fachgruppe Grundrechte der Richtervereinigung. Heute müsse der Berufsstand mehr leisten, damit er anerkannt wird. „Ein Richter soll ein Kompetenzzentrum sein. Fachliche Fähigkeiten sind die Grundlage, aber das reicht nicht.“ Man brauche zudem „soziale und zunehmend auch wirtschaftliche Fähigkeiten“, so Wittmann-Tiwald.

Sie war eine der Diskutanten beim letztwöchigen „Rechtspanorama am Juridicum“ zum Thema „Was müssen Richter heute leisten?“

Darüber, wie Gerichte beim Bürger wahrgenommen werden, berichtete Volksanwältin Gertrude Brinek. Zu ihr kommen Leute, die sich schlecht behandelt fühlen, auch wenn Brinek in Urteile nicht eingreifen darf, sondern etwa nur bei zu langsamen Verfahren handeln kann. „Aber so erfahre ich viel über den Alltag bei Gericht“, sagte sie. „Wenn das Vertrauen in die Justiz schwindet, beginnt ein Erosionsprozess, den wir nicht wollen“, meinte Brinek mit Blick auf eine Studie, laut der die Richterschaft an Anerkennung verliert. Das Gericht sei für viele Bürger eine „Welt für sich, zu der es keinen Zugang gibt“, so Brinek. Die Unterschicht „fürchtet sich“ vor dieser unbekannten Welt, meinte die Volksanwältin. Die Mittelschicht „ist unsicher“ – frage aber bei juristisch gebildeten Menschen im Bekanntenkreis nach oder nehme sich, wenn sie es sich leisten kann, einen Anwalt. „Die Oberschicht hat ein ruhiges Verhältnis zum Gericht“, konstatierte Brinek. Denn sie könne leicht alles über einen Anwalt regeln lassen.

Anwälte-Präsident Rupert Wolff streute zunächst Rosen: Größtenteils funktioniere die Justiz „ausgezeichnet“. Aber es gebe Ausnahmen, mahnte Wolff: „Richter dürfen nicht zögern und zaudern, sie dürfen nicht wankelmütig oder unhöflich sein. Sie dürfen mit Zeugen nicht Dialekt sprechen.“ Ein Dorn im Auge ist es Wolff auch, wenn Richter in die „Kanzleisprache fallen, die von Bürgern vor Gericht nicht verstanden wird. Hingegen widersprach Wolff Vorrednerin Wittmann-Tiwald, weil sie mehr Servicecharakter der Justiz gefordert hatte. „Die Justiz ist kein Café, sie ist Autorität“, so Wolff. Wenn man etwa jemandem das Sorgerecht entziehe, werde das der Betroffene nie als Service wahrnehmen. „Richter sind unabhängige Staatsorgane und müssen Entscheidungen auch mit der notwendigen Autorität präsentieren“, betonte Wolff. Mit Service habe sie etwas anderes gemeint, hakte nun Wittmann-Tiwald ein, nämlich dass es eine Anlaufstelle für Bürger bei Gericht gebe und man dafür „nicht in drei, vier Stockwerken herumlaufen muss“. Nun stimmte Wolff zu: „Das ist ja eine Selbstverständlichkeit, über die wir gar nicht reden müssen.“

Wie viel Einfluss hat die Politik?

Brigitte Bierlein, Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofs, erläuterte, wie Missverständnisse aufkommen. „Die Justizressourcen sind schlecht. Ein Richter hebt selbst den Telefonhörer ab. Wenn er aber verhandelt und daher nicht abheben kann, heißt es gleich, der Richter ist auf dem Tennisplatz.“ Das sei vielleicht einst so gewesen, stimme heute aber nicht mehr. Ein wichtiges Thema war auch die Unabhängigkeit, gerade am Verfassungsgerichtshof ein heikles Thema, werden dessen Organe doch durch die Politik bestellt. „Dennoch sind die Richter unabhängig, sobald sie ernannt sind“, betonte Bierlein. Und bei Abstimmungen seien von der SPÖ erwählte Richter manchmal konservativer als jene von der ÖVP.

Gelobt wurden von Bierlein die neuen Verwaltungsgerichte, die 2014 ihre Arbeit aufnehmen. Bürger, die gegen Bescheide berufen, kommen dadurch gleich zu Gericht statt zu Sonderbehörden. Die neuen Verwaltungsrichter müssen im Gegensatz zu den Richtern in der klassischen Justiz keine langjährige Ausbildung durchlaufen, aber Berufserfahrung aufweisen. Einige der neuen Richter waren bisher weisungsgebundene Beamte bzw. arbeiteten allein, ohne mit anderen zu verhandeln. Gefordert wurde von den Diskutanten wie etwa Brinek daher ein einheitliches Richterbild: „Damit man nicht die halben, sondern die ganzen Richter hat.“ „Die Aussage mit den halben Richtern muss ich entschieden zurückweisen“, konterte Dieter Kolonovits, künftiger Präsident des Verwaltungsgerichts Wien. Die Qualität seiner Richter sei durch die Dienstprüfung sichergestellt. Wer vom Ministerium komme, müsse den Umstieg zum unabhängigen Richter schaffen. „Aber das wird ihm schon bewusst sein.“ Zudem könne es ein Vorteil sein, dass die Verwaltungsrichter nicht seit vielen Jahren in der Justiz tätig sind. „Denn sie bringen Lebenserfahrung aus unterschiedlichen Bereichen mit.“

 Richteraustausch forcieren

Einigkeit bestand auf dem Podium jedenfalls darin, dass künftig ein leichterer Wechsel zwischen Richterposten in der klassischen Justiz und Verwaltungsgerichten möglich sein soll und eine gemeinsame Ausbildung forciert wird. Und was macht nun einen guten Richter aus? „Vier Eigenschaften: Höflich zuhören, weise antworten, vernünftig erwägen und unparteiisch entscheiden“, sagte Bierlein und verwies darauf, dass diese Aussage von Xenophon, einem Sokrates-Schüler, bereits rund 400 v. Chr. getätigt wurde.

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