Im Fall eines Asylwerbers, der von Grazer Polizeibeamten erniedrigt und misshandelt worden sein soll, hat der Unabhängige Verwaltungssenat entschieden. Er gibt der Beschwerde des Megaphon-Verkäufers recht. Die Amtshandlung der Polizei war zum Teil rechtswidrig.
Entkleidung nicht rechtsmäßig
Als rechtswidrig sieht der UVS an, dass sich der Mann komplett entkleiden sowie eine Dreiviertelstunde in Bauchlage verbringen musste, wobei seine Hände auf dem Rücken gefesselt waren. Dazu gekommen war es nach der Verhaftung auf der Polizeiinspektion beziehungsweise später im UKH. Auf der Wache hatte sich der Asylwerber für eine Leibesvisitation entkleiden müssen. Man wollte nur kontrollieren, ob er gefährliche Gegenstände in der Unterwäsche mitführe, rechtfertigten sich die Beamten.