
Höchstgericht hebt das Verbot einer Radler-Demonstration als verfassungswidrig auf: Polizei und Innenministerium haben Gefahr für öffentliche Sicherheit und öffentliches Wohl überbewertet.
Die Demo hatte 2011 aber ohnehin stattgefunden.
Benedikt Kommenda (DiePresse.com)
Ein „autofreier Tag“ auf der Wiener Ringstraße muss möglich sein. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat ein durch Innenministerin Johanna Mikl-Leitner in zweiter Instanz bestätigtes Verbot einer solchen Demonstration als verfassungswidrig aufgehoben. Die Radfahrer hatten sich von der polizeilichen Untersagung im Jahr 2011 zwar ohnehin nicht beeindrucken lassen und die Kundgebung auf einem Teil der Straße um die Innenstadt durchgeführt; das Höchstgericht gibt der „Interessensgemeinschaft Fahrrad“ als Veranstalterin nun aber auch in aller Form Recht: Polizei und Innenministerium hatten die Gefahr für die öffentliche Sicherheit und das öffentliche Wohl überbewertet, die Begründung des Verbots war für den VfGH „nicht nachvollziehbar“.