Nach Einholung einer Vorabentscheidung beim Europäischen Gerichtshof (Rechtssache C-390/12) hat das Verwaltungsgericht Oberösterreich im fortgesetzten Verfahren – es handelte sich um die Beschlagnahme von Glückspielautomaten – nun entschieden, dass das österreichische Glückspielgesetz unionsrechtswidrig ist.
Die Behörden hätten keinen dafür Beleg erbracht, dass Kriminalität oder Spielsucht im Zusammenhang mit Glücksspiel „tatsächlich ein erhebliches Problem” darstellt. Und selbst wenn das der Fall wäre, sei nicht klar, warum solche Probleme nur mit einem Monopolsystem zu bekämpfen seien, stellt das Gericht fest.
Das Europaparlament hat am 16. April 2014 neue Regelungen für die Entsendung von Arbeitnehmern beschlossen. Die Entscheidung betrifft rund eine Million Arbeitnehmer und muss noch von den europäischen Ministern bestätigt werden.
Von der Bronx ins höchste Gericht
Das Gericht hatte in einem vom UVS Steiermark geführten Verfahren mit Beschluss vom 11. Dezember 2013 die amtswegige Prüfung des
Aus Anlass der Errichtung des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich fand in St. Pölten eine feierliche Festveranstaltung statt.