Im Anschluss an die Generalversammlung der Europäischen Verwaltungsrichtervereinigung in Helsinki fand eine Vortragsreihe hochrangiger Repräsentanten der Europäischen Gerichte statt, die sich mit Fragen der Kommunikation einerseits zwischen dem EuGH und den nationalen Gerichten und anderseits zwischen dem Gerichtshof der Europäischen Union und dem Gerichtshof für Menschenrechte beschäftigte.

Von besonderem Interesse war der Vortrag von Niilo Jääskinen, einer der neun Generalanwälte des EuGH, der zuletzt ein Gutachten im Verfahren gegen Google („Recht auf Vergessenwerden“) erstattet hatte. Er referierte zum praktischen Ablauf von Vorabentscheidungsverfahren aus Sicht der Generalanwälte am EuGH. Jääskinen betonte die Bedeutung der nationalen Richter bei der Anwendung von Unionsrecht und wies darauf hin, dass die Sprache der Anfrage so gewählt werden sollte, dass sie auch für Nichtjuristen verständlich ist. Dies erleichtere ganz wesentlich die Übersetzung der Anfrage in alle anderen Sprachen. Die Bezugnahme auf Unionsrecht ist in der Anfrage klar darzustellen, die ausschließliche Bezugnahme auf die Grundrechtscharta ist nicht ausreichend.

Die Zahl der Richter am Europäischen Gerichtshofs (EuGH) soll von 27 um zwölf zusätzliche auf39 Richter erhöht werden.
Am Vorabend des Maiforums fand traditionell die Jahreshauptversammlung statt. Der Vorstand zeigte sich erfreut, dass bereits viele der neu ernannten Verwaltungsrichterinnen und Richter als Mitglieder aufgenommen wurden, sodass sich die Vereinigung auch unter den neuen und geänderten Rahmenbedingungen stark in der Richterschaft verankert zeigt.