Gastwirte dürfen Kunden verbannen, die nur kommen, um den Nichtraucherschutz zu überprüfen. Das entschied der Oberste Gerichtshof.
von Benedikt Kommenda (DiePresse.com)
Wien. Der Oberste Gerichtshof (OGH) erteilt Rauchersheriffs eine Abfuhr. In einem der „Presse“ vorliegenden Urteil hält das Höchstgericht fest, dass Gastwirte gegen selbst ernannte Kontrollore in Sachen Nichtraucherschutz ein Lokalverbot aussprechen dürfen.
„Es ist grundsätzlich nicht wünschenswert, dass Einzelne systematisch Aufgaben übernehmen, die an sich solche des Staates sind“, heißt es in dem Urteil (4 Ob 48/14h). Und, noch drastischer: Es seien totalitäre Staaten, die Private als informelle Mitarbeiter zur engmaschigen Überwachung einsetzten.
„Systematisch ausforschend“
Im Fall des Nichtraucherschutzes mag es für den OGH zwar zutreffen, dass die Effektivität der Bestimmungen „zumindest faktisch davon abhängt, dass Private Anzeige erstatten und dadurch ein Einschreiten der Behörde veranlassen“. Solche Anzeigen setzten allerdings keine systematisch ausforschende Tätigkeit voraus, sondern könnten auch von normalen Gästen erstattet werden. Ein zwingender Bedarf an selbst ernannten Rauchersheriffs bestehe nicht.