Lebensmittelhändler sind auch dann für die Unbedenklichkeit ihrer Ware verantwortlich, wenn diese von anderen Unternehmen produziert und verpackt wurde.
Dies stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in einem Urteil gegen eine Tiroler Lebensmittelfiliale fest.
Anlass war der Fall einer Tiroler Filialleiterin, der nach einer mit Salmonellen kontaminierte Fleischprobe von den Behörden eine Geldstrafe auferlegt worden war. Die Klägerin leitet in Tirol eine Lebensmittelfiliale der Supermarktkette M. 2012 hatte die Lebensmittelaufsicht in ihrer Filiale bei einer Probe von vakuumiertem Putenfrischfleisch Salmonellen festgestellt und das Fleisch deshalb als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet klassifiziert.
Das betroffene Putenfleisch war allerdings von einem anderen Unternehmen als M produziert und verpackt worden.
Bereits im Vorfeld der Einrichtung der Verwaltungsgerichte zeigte sich, dass die Erstattung von Gutachten durch Amtssachverständige in Verfahren vor den neuen Verwaltungsgerichten ein zentraler Streitpunkt sein wird.
Wien ist das einzige Bundesland, in welchem zur Entlastung der Richter Rechtspfleger eingesetzt werden.
Das BM für Finanzen zu einer diesbezüglichen Anfrage des Verwaltungsgerichtes Kärnten ausführlich Stellung genommen.