Wien ist das einzige Bundesland, in welchem zur Entlastung der Richter Rechtspfleger eingesetzt werden.
In mehreren Verfahren haben Richter des Verwaltungsgerichtes Wien die Einrichtung der Rechtspfleger beim Verfassungsgerichtshof angefochten, weil der Gesetzgeber Kernbereiche der richterlichen Entscheidungsbefugnis auf Rechtspfleger übertragen und dadurch in den genuinen Bereich richterlicher Entscheidungsbefugnis eingegriffen habe.
Wie zu erwarten, verteidigt das Land Wien das Rechtspflegermodell vor dem Verfassungsgerichtshof (hier den Beitrag in der Presse lesen).
Von 1798 Fällen, die bis September durch Rechtspfleger erledigt worden seien (977 negativ), seien nur 239 durch die jederzeit mögliche „Vorstellung“ an den Richter bekämpft worden. Und nur einmal habe der Richter anders entschieden als der Rechtspfleger.
Diese Argumentation geht aber am Kern des Problems vorbei:
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