Ein Autofahrer überzeugte das Landesverwaltungsgericht Steiermark, dass nicht er, sondern ein Freund zu schnell gefahren war. Das Verwaltungsgericht hob die Verpflichtung zur Nachschulung auf und scheiterte am Höchstgericht.
von Benedikt Kommenda (Die Presse)
71 Stundenkilometer anstatt der im Ortsgebiet erlaubten 50: Dieses Messergebnis hielt, unter Berücksichtigung der üblichen Messtoleranz, die Bezirkshauptmannschaft Voitsberg einem Steirer in einer Strafverfügung vor. Dass der Mann dies widerspruchslos hinnahm, sollte er noch bereuen: Er zahlte nämlich, obwohl er zur Tatzeit gar nicht am Steuer gesessen war, und muss jetzt wohl auch noch zur Führerschein-Nachschulung. Außerdem muss er sich vermutlich länger als gedacht mit dem Probeführerschein begnügen.