Glückspielgesetz: Die nächste Runde wird eingeläutet

foto: epa/federico gambarini
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Was herauskommt, wenn miserable Legistik, massive Lobbyarbeit und überlebte innerstaatliche Kompentenzverteilung auf das Europarecht treffen, kann am Beispiel des Glückspielrechts sehr genau beobachtet werden: Ein ganzer Regelungsbereich wird unvollziehbar.

Das zeigen die Erfahrungen in einer Vielzahl von Verwaltungsstrafverfahren, die vor den Verwaltungsgerichten (und davor vor den UVS) geführt wurden. Das Verwaltungsgericht Oberösterreich gelangte nach der Einholung einer Vorabentscheidung beim Europäischen Gerichtshof (Rechtssache C-390/12) gar zu dem Schluss, dass das österreichische Glückspielgesetz unionsrechtswidrig sei, da die Behörden keinen Beleg dafür erbracht hätten, dass Kriminalität oder Spielsucht im Zusammenhang mit Glücksspiel “tatsächlich ein erhebliches Problem” darstelle.

Ab 1. Jänner 2015 dürfte nun eine neue Verfahrensrunde eingeläutet werden, zumindest in Wien. Zentraler Streitpunkt wird die Frage sein, was mit den auf landesgesetzlicher Grundlage erteilten aufrechten Konzessionen geschieht, die über das Jahr 2015 hinauslaufen oder gar unbefristet erteilt wurden.

Da landesgesetzliche Regelungen dazu fehlen, werden bereits wieder Rechtsgutachter in Stellung gebracht.

Hier den Bericht im Standard lesen…

Hier geht’s‘ s zur Markanalyse von KREUTZER FISCHER & PARTNER über mögliche epidemiologische, volkswirtschaftliche und wettbewerbsspezifische
Auswirkungen eines bundesweiten Verbots von Landesausspielungen.

 

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