Glaubt man der im Herbst 2013 veröffentlichten internationalen Studie „Global Right to Information Rating“ ist Österreich, was den Zugang seiner Bürgerinnen und Bürger zu Informationen betrifft, mit seinem Auskunftspflicht-Gesetz Schlusslicht unter 95 vergleichbaren Staaten.
Das gerade bekanntgegebene Scheitern der sogenannten „Transparenzdatenbank“ – damit sollte die Vergabe der 19 Milliarden Förderungen offengelegt werden – scheint diesen Befund zu bestätigen. Jetzt hakt es auch bei dem von der Bundesregierung angekündigten „Informationsfreiheitsgesetz“.
Nach dem im Frühjahr 2014 vorgelegten Entwurf sollte der Zugang zur Informationsfreiheit für die Bürgerinnen und Bürger ab 2016 erleichtert werden. Die Zurverfügungstellung von Informationen soll die Regel werden und das Amtsgeheimnis zur Ausnahme. Die derzeit im Verfassungsrang stehende Verschwiegenheitspflicht der Behörden (Amtsgeheimnis) wird gestrichen und durch eine Reihe konkreter Geheimhaltungsgründe ersetzt. Weiters wird ein Recht auf „Zugang zu Informationen“ geschaffen.
In einem – angeblich unter Verschluss gehaltenen – Gutachten der OSZE wird der vorgelegte Entwurf aber massiv kritisiert: Der Kreis der Ausnahmen für das Recht auf Informationen sei im Entwurf der Bundesregierung weiter gefasst, als dies in vielen anderen Ländern üblich ist, es fehle eine „unabhängige und schlagkräftige Vollzugsstelle“ um das Gesetz effektiv umsetzen zu können, es fehle das Recht auf Akteneinsicht und es bestehe die Gefahr, dass durch die einzelnen Ländergesetze die gewährten Rechte „abgeschwächt oder gar ausgehöhlt“ würden.
Jetzt ist der Gesetzesbeschluss neuerlich verschoben worden, das Gesetz soll aber noch heuer den Nationalrat passieren. Schon jetzt scheint aber festzustehen, dass für Streitfälle zwischen Bürger und Behörde kein eigener Transparenz- oder Informationsbeauftragter installiert werden wird, sondern allfällige Streitigkeit vor den neuen Verwaltungsgerichten austragen werden sollen.