Die von der FMA wegen „Sendens falscher oder irreführender Signale“ verhängte Strafe von 20.000 Euro hatte Ruttenstorfer beim UVS Wien bekämpft. Der bestätigte jedoch ebenfalls die FMA- Strafe
von Judith Hecht (DiePresse.com)
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) habe zurecht gegen Wolfgang Ruttenstorfer, dem ehemaligen Chef der OMV, einen Strafbescheid von 20.000 Euro verhängt. Das hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis 2011/17/0249 festgestellt.
Der Verfassungsgerichtshof hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen die gesetzliche Regelung der Beschwerdemöglichkeiten bei Schubhaft sowie der damit verbundenen Festnahme bzw. Anhaltung.
Streitparteien können sich künftig direkt an den Verfassungsgerichtshof wenden


Zwei aktuelle Projekte des Justizministeriums sollen unser Arbeitsumfeld und unseren Berufsalltag neu gestalten: Justiz 3.0 und die Teamassistenz. Es geht um die Einführung des elektronischen Akts samt weitgehendem Ausbau von IT-Lösungen und die Neuorganisation des Kanzleibetriebs.