Streitparteien können sich künftig direkt an den Verfassungsgerichtshof wenden
Verfahrensparteien in Zivil- und Strafverfahren können sich ab 1. Jänner 2015 – direkt nach dem erstinstanzlichen Urteil – an den VfGH wenden, wenn sie der Auffassung sind, dass ein erstinstanzliches Urteil auf Basis eines verfassungswidrigen Gesetzes oder einer gesetzwidrigen Verordnung erfolgte. Allfällige weitere Gerichtsinstanzen sind an den Spruch des VfGH gebunden.
Neu ist darüber hinaus, dass auch Gerichte erster Instanz selbst beim VfGH die Aufhebung eines Gesetzes oder einer Verordnung beantragen können. Bisher dürfen das nur Gerichte höherer Instanz.



Zwei aktuelle Projekte des Justizministeriums sollen unser Arbeitsumfeld und unseren Berufsalltag neu gestalten: Justiz 3.0 und die Teamassistenz. Es geht um die Einführung des elektronischen Akts samt weitgehendem Ausbau von IT-Lösungen und die Neuorganisation des Kanzleibetriebs.
Das im Bundesverfassungsgesetz vorgesehene
In der Affäre um Missstände in der BH Zell am See ist die Suspendierung der Bezirkshauptfrau vom Landesverwaltungsgericht bestätigt worden.