
Mit ihrem Bildungsprogramm im Bereich der „Verwaltungsgerichtsbarkeit“ will die Verwaltungsakademie des Bundes allen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichtern Österreichs eine Plattform bieten, auf der sie sich fachlich austauschen und vernetzen können.
Nicht zuletzt soll mit diesem Angebot ein Beitrag zur Umsetzung eines einheitlichen Richterbildes geleistet werden, wie es der Nationalrat in der Entschließung 242/E XXIV. GP zum Ausdruck gebracht hat.
Auch Videoaufzeichnungen mit einer Überwachungskamera, die von einer Person an ihrem Einfamilienhaus angebracht wurde und die auf den öffentlichen Straßenraum gerichtet ist, fallen unter den Anwendungsbereich der Richtlinie zum Schutz personenbezogener Daten (
Bereits seit 1. Oktober 2014 gibt es beim Bundesverwaltungsgericht die Möglichkeit, Schriftsätze und Beilagen zu Schriftsätzen elektronisch einzubringen (BVwG-EVV, BGBl II 515/2013).
Im Vertrag von Lissabon (Art. 6 Abs. 2 EUV) wird an sich unmissverständlich postuliert: