Wie geheim darf die Strafjustiz sein?

diepresse_com_logoDie gegen mutmaßliche Mitglieder der Terrormiliz Islamischer Staat ermittelnden österreichischen Staatsanwälte wollen, dass ihre Namen aus Sicherheitsgründen geheim gehalten werden. Eine Analyse.

Ex-Bawag-Boss Helmut Elsner bekam wegen Untreue erstinstanzlich neuneinhalb Jahre Haft (der OGH erhöhte auf zehn Jahre). Elsners erfolgreicher Ankläger, Oberstaatsanwalt Georg Krakow, wechselte mit Richterin Claudia Bandion-Ortner in die Politik. Sie wurde Justizministerin, er Kabinettschef. Diese Karrieren waren mediales Dauerthema. Porträts wurden geschrieben, Fotos veröffentlicht. Sollten sich in den derzeit anhängigen Jihadisten-Verfahren ebenfalls Karrieresprünge abzeichnen, könnte es mit der Berichterstattung eng werden. Das Justizressort will, dass die Namen von Staatsanwälten geheim gehalten werden. Ist das realistisch?

Den Ausgang nahm dieses ministerielle Ersuchen – und ja, es ist angesichts der im Verfassungsrang stehenden Pressefreiheit „nur“ ein Ersuchen – in Krems. Von der dortigen Staatsanwaltschaft kamen laut „Presse“-Informationen die ersten Interventionen in diese Richtung. Stein des Anstoßes waren Zeitungsberichte über die erste Terror/IS-Anklage Österreichs. Laut „Kurier“ wurde die Nennung des Namens einer eingebundenen Staatsanwältin als „Kriegserklärung“ aufgefasst.

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