Das Maiform 2015 beschäftigt sich mit den faktischen und rechtlichen Rahmenbedingungen der täglichen richterlichen Arbeit an den
neuen Verwaltungsgerichten.
Linz, 8. Mai 2015, 09.00 bis 14.00 Uhr
Zur Teilnahme berechtigt sind alle Mitglieder einer im Dachverband DVVR vertretenen Standesvertretung. Die Teilnahme ist kostenlos.
Abwägung von Grundrechten durch das Verwaltungsgericht
Die Unabhängigkeit der Justiz in Österreich liegt in der Außenwahrnehmung hinter der in anderen europäischen Staaten.
Auf Antrag des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg hatte der Verfassungsgerichtshof die Übergangsbestimmung des § 135 Abs. 27 KFG in der Fassung BGBl. I Nr. 26/2014, zu prüfen.
Ohne Begutachtungsverfahren, ohne dass die Abgeordneten sich mit der Materie auseinandersetzen konnten, ohne dass es zu einer sozialpartnerschaftlichen Einigung gekommen wäre und ohne dass sich die betroffenen Berufsgruppen mit den Auswirkungen seriös auseinandersetzen konnten, wurde ein grundlegend neues Besoldungssystem eingeführt.
Bankenschließung im Mandatsverfahren
Altersdiskriminierung: EuGH bestätigt Zahlungsverpflichtung des Dienstgebers