Altersdiskriminierung: EuGH bestätigt Zahlungsverpflichtung des Dienstgebers

fachgruppe EuroparechtAltersdiskriminierung: EuGH bestätigt Zahlungsverpflichtung des Dienstgebers

In der Rechtssache „Starjakob“ (C 417/13) beschäftigt sich das Unionsgericht mit einem Vorlageantrag des österreichischen OGH. Es ging um eine Klage gegen die ÖBB auf Zahlung der Gehaltsdifferenz, die dem Kläger für den Zeitraum von 2007 bis 2012 zugestanden hätte, wenn sein Vorrückungsstichtag unter Anrechnung der vor der Vollendung seines 18. Lebensjahrs absolvierten Lehrzeit errechnet worden wäre.

Der EuGH bestätigte seine bisherige Rechtsprechung und betonte, dass diskrimierten Bediensteten „hinsichtlich der Vorrückung in der Gehaltstabelle dieselben Vorteile zu gewähren sind, wie sie den von diesem System begünstigten Bediensteten zuteil geworden sind.“ Diese Verpflichtung besteht nach dem Urteil „solange kein System zur Beseitigung der Diskriminierung wegen des Alters in einer mit der Richtlinie 2000/78 in Einklang stehenden Art und Weise eingeführt worden ist.“

Siehe auch: Besoldung: Ignorieren Dienstbehörden des Bundes das Unionsrecht ?

 

 

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