Die Zeitschrift „Die Presse“ berichtet in der Ausgabe vom 24. 4. 2015 unter der „Überschrift Polizeigewalt: Jetzt verklage ich die Republik“ über einen Vorfall vom Dezember 2012.
Gegen die beteiligten Polizisten ermittelte die Staatsanwaltschaft – die nun das Verfahren gegen die Polizisten einstellte. Der beteiligte Ünal seinerseits stand vor Gericht und wurde vom Vorwurf wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt freigesprochen.
„Wir klagen jetzt auf dem Zivilrechtsweg die Republik“, sagt sein Anwalt Gregor Rathkolb zur „Presse“. „Auf Schadenersatz, Dienstentgang, Schmerzengeld – die ganze Palette.“ Es fehle nur noch ein Gutachten. Der Anwalt findet es skandalös, dass die Staatsanwaltschaft nicht einmal Anklage erhoben habe – und das trotz Schuldspruchs gegen den Beamten.
Bei Kompetenzkonflikten zwischen Verwaltungsgerichten müssen die Gerichte anfechtbare Entscheidungen erlassen.
Die „Bundesbesoldung 2015“ ist weder EU-konform noch einkommensneutral. Zu diesem Schluss kommt ein gemeinsames Positionspapier der richterlichen Standesvertretungen und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD).
Es reicht nicht, wenn wir unsere Aufgaben sorgfältig und objektiv, auf rechtsstaatliche Weise und auf Basis der Gesetze und dann noch so rasch wie möglich, aber auch so gründlich wie nötig erfüllen.
Bereits im Herbst 2012 hatte das Land Wien einen ersten Gesetzesentwurf für ein Verwaltungsgericht vorgelegt, der vorsah, nahezu alle Verwaltungsverfahren auf Rechtspfleger zu übertragen. (
Eine entsprechende Bestimmung im Gesetz über das Verwaltungsgericht Wien wurde daher vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben.
Die Wiener Polizei hat sich in den vergangenen Tagen stolz darüber gezeigt, dass im Vorjahr zwar 250 Polizisten angezeigt worden sind, aber kein einziger verurteilt wurde.