Ohne Begutachtungsverfahren, ohne dass die Abgeordneten sich mit der Materie auseinandersetzen konnten, ohne dass es zu einer sozialpartnerschaftlichen Einigung gekommen wäre und ohne dass sich die betroffenen Berufsgruppen mit den Auswirkungen seriös auseinandersetzen konnten, wurde ein grundlegend neues Besoldungssystem eingeführt.
Das ist nicht nur ein Bruch der Sozialpartnerschaft, sondern widerspricht auch allen Gepflogenheiten unserer parlamentarischen Demokratie. Schon allein diese Vorgehensweise ist unzumutbar.
von Werner Zinkl, Christian Haider und Gerhard Jarosch
Inzwischen sind wir zum Glück einen Schritt weiter: Am 26.1.2015 sicherte uns die zuständige Staatssekretärin Mag. Sonja Steßl zu, dass es, bevor Nachteile schlagend werden, zu einer Reparatur kommen wird und hat sich auch die Bundesregierung in einem Vortrag an den Ministerrat vom 27.1.2015 ausdrücklich dazu bekannt, dass es zu keiner Beeinträchtigung der Lebensverdienstsumme kommen wird.
So wichtig die Rücknahme der Gehaltskürzungen auch ist, so wichtig ist es, dass mit der Neuregelung sichergestellt ist, dass die jungen Kolleginnen und Kollegen, also diejenigen die sich noch in der Ausbildung befinden oder erst in Zukunft die Karriere als Richter, Richterin, Staatsanwalt oder Staatsanwältin anstreben, nicht unter die Räder kommen und benachteiligt werden. Zuletzt muss auch noch darauf hingewiesen werden, dass eine Sanierung der am 21.01.2015 beschlossenen Regelung alleine nicht ausreichen wird. Schon bisher weist unser Besoldungssystem und Dienstrecht Ungerechtigkeiten auf, die dringend saniert werden müssen, damit eine Berufslaufbahn in der Justiz auch in Zukunft für die besten Absolventinnen und Absolventen attraktiv bleibt.