Verwaltungsgericht Wien: Gesetz muss erneut repariert werden

 

wz_logoDie Stadt Wien muss ihr schon vor einem Jahr angepasstes Gesetz über das Verwaltungsgericht noch einmal reparieren:

Nach der Regelung über die Geschäftsverteilung hat der Verfassungsgerichtshof nun auch die weitreichenden Kompetenzen der Rechtspfleger als verfassungswidrig aufgehoben – mit Reparaturfrist bis Ende 2015.

Vor den VfGH gebracht hat diese Bestimmungen das Verwaltungsgericht Wien (VWG) selbst. Es bekämpfte konkret die Regelung, dass für alle Verwaltungsübertretungen, die mit maximal 1500 Euro Geldstrafe bedroht sind, Rechtspfleger und nicht Richter zuständig sind. Der VfGH gab dem VWG recht.

 

Der VfGH hat sich schon einmal mit der Frage der Rechtspfleger-Kompetenzen am VWG beschäftigt. Die schwarz-blaue Opposition hatte sie ebenfalls in ihrer schon 2013 eingebrachten Beschwerde bekämpft. Damals wurde aber nur die Regelung über die Geschäftsverteilung aufgehoben und festgestellt, dass prinzipiell Aufgaben an Rechtspfleger übertragen werden dürfen. Die jetzigen Anträge des VWG waren jedoch präziser und führten zur Aufhebung.

Wiener Zeitung …

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