VfGH: Bundesfinanzgericht bleibt für Wiener Landesabgaben zuständig

parkscheineDas Bundesfinanzgericht hegte Bedenken, ob die durch das Land Wien erfolgte Übertragung des Zuständigkeitsbereiches für Abgaben verfassungsrechtlich edeckt war.

Es wurde daher beantragt, die betreffende Bestimmung (§ 5 des Gesetzes über die Organisation der Abgabenverwaltung und besondere abgabenrechtliche Bestimmungen in Wien – WAOR) als verfassungswidrig aufzuheben.

Der Verfassungsgerichtshof hat nun mit Erkenntnis vom 27. Februar 2015, G 139/2014-10, ausgesprochen, dass dem Wiener Landesgesetzgeber aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht entgegengetreten werden kann, wenn er die Zuständigkeit zur Entscheidung über Beschwerden in Angelegenheiten abgabenrechtlicher Verwaltungsübertretungen – auf Grund einer bundesgesetzlichen Ermächtigung und unter Berücksichtigung des in Art 97 Abs 2 B-VG vorgesehenen Zustimmungsrechts der Bundesregierung – auf das Bundesfinanzgericht überträgt.

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