In einem am Dienstag veröffentlichten Erkenntnis hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschieden, dass Rechtspfleger im Regelfall nicht geeignet sind, Beschwerden gegen Verwaltungsstrafen zur Gänze zu erledigen.
Bis Ende dieses Jahres muss der Landesgesetzgeber jetzt einen neuen Weg finden, wie das Gericht mit einer Fülle an Beschwerden gegen Entscheidungen der Verwaltung fertig wir.
Wien setzte als einziges Land am Verwaltungsgericht zur Entlastung der Richter (83) Rechtspfleger (28) ein: Verwaltungsübertretungen, die mit bis zu 1500 Euro Geldstrafe bedroht sind, fallen primär in die Zuständigkeit der Rechtspfleger.
Wiener Verwaltungsrichter brachten beim VfGH vor, dass damit vor allem im Bereich der Straßenverkehrsordnung (von Falschparken bis Schnellfahren) für eine unmittelbare richterliche Zuständigkeit kaum noch Raum bleibe. Anders als Richter sind Rechtspfleger aber nicht unabhängig, unversetzbar und unabsetzbar, und gerade in der Anfangsphase des Gerichts genossen sie nur eine Schnellschulung.