Die „Bundesbesoldung 2015“ ist weder EU-konform noch einkommensneutral. Zu diesem Schluss kommt ein gemeinsames Positionspapier der richterlichen Standesvertretungen und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD).
Konkret wird aufgezeigt, dass mit der Gehaltsreform die vom EuGH festgestellten Diskriminierungen keineswegs beseitigt wurden, da sich die aktuelle Einstufung in ihrem Gehaltsansatz (Überleitungsbetrag) mittelbar am seinerzeitigen Vorrückungsstichtag orientiert, der in den überwiegenden Fällen Grundlage für das im Überleitungsmonat Februar 2015 bezogene Gehalt ist.
Zum selben Schluss gelangt auch ein aktueller Fachbeitrag im Rechtspanorama der „Presse“.
Es reicht nicht, wenn wir unsere Aufgaben sorgfältig und objektiv, auf rechtsstaatliche Weise und auf Basis der Gesetze und dann noch so rasch wie möglich, aber auch so gründlich wie nötig erfüllen.
Bereits im Herbst 2012 hatte das Land Wien einen ersten Gesetzesentwurf für ein Verwaltungsgericht vorgelegt, der vorsah, nahezu alle Verwaltungsverfahren auf Rechtspfleger zu übertragen. (
Eine entsprechende Bestimmung im Gesetz über das Verwaltungsgericht Wien wurde daher vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben.
Die Wiener Polizei hat sich in den vergangenen Tagen stolz darüber gezeigt, dass im Vorjahr zwar 250 Polizisten angezeigt worden sind, aber kein einziger verurteilt wurde.
neuen Verwaltungsgerichten.