In Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 16.Oktober 2012, C‑614/10, wurde mit 1. Jänner 2014 eine neue unabhängige Datenschutzbehörde eingerichtet, deren Bescheide vom Bundesverwaltungsgericht überprüft werden. Nun hat diese Behörde ihren ersten Datenschutzbericht vorgelegt.
Nach ihrem Bericht hat die Datenschutzbehörde unter anderem ein Ansuchen abgelehnt, welches die Einrichtung eines automationsunterstützten Gesichtserkennungssystems mittels biometrischer Daten zur Identifizierung von KundenkartenbesitzerInnen zum Ziel hatte, ebenso den Antrag eines einzelnen Wohnungseigentümers zur Überwachung von Teilen der Tiefgarage eines Mehrparteienhauses mittels Videokamera und den Antrag eines Juweliers, einen öffentlichen Gehsteig vor seinem Geschäft bis zu einer Tiefe von einem Meter mitzufilmen.

Was sind die wesentlichsten Erfahrungen der Personalsenate bei den ordentlichen Gerichten und welche Problemstellungen können im Rahmen der Dienstaufsicht auftreten; das waren die Fragenstellungen, die von Katharina LEHMAYER, Präsidentin des Landesgerichtes Linz, in ihrem sehr überzeugenden und praxisbezogenen Vortrag analysiert wurden.
Ein Anwalt darf öffentlich Justizkritik üben und ist dabei vor Strafverfolgung sicher, solange er nicht lügt, beleidigt oder irreführende, ins Blaue hinein geäußerte oder nicht zur Sache gehörende Bemerkungen macht.
Die schon im Jahr 2003 eingeführte Bürgerkarte hat sich als digitaler Ausweis nicht durchgesetzt.
