Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Behörde an rechtskräftige Bestrafungen insofern gebunden, als damit die Tatsache der Handlungen oder Unterlassungen, derentwegen die Bestrafung erfolgte, feststeht. Von dieser Bindungswirkung sind auch Strafverfügungen erfasst (z.B. VwGH vom 17. Dezember 2007, Zl. 2007/03/0201).
Wie der Verwaltungsgerichtshof nun in einem Erkenntnis vom 24.09.2015, Ra 2015/02/0132, ausgesprochen hat, gilt das auch für die Bindung eines Verwaltungsgerichtes an eine rechtskräftige Strafverfügung einer Bezirkshauptmannschaft.
Am 5. und 6. November wurde am deutschen Bundesverwaltungsgericht in Leipzig der
Ist der bei einem Verwaltungsgericht bestellte fachkundige Laienrichter zugleich auch Verwaltungsbeamter der belangten Behörde, kann das dazu führen, dass berechtigte Zweifel an dessen Unabhängigkeit und Unparteilichkeit bestehen.
Am 5. Und 6.11.2015 fand am Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg eine von EASO veranstaltete Konferenz aus aktuellem Anlass zu relevanten Asylthemen statt.
Zwei Jahre Verwaltungsgerichtsbarkeit haben gezeigt, dass die Verwaltungsbehörden seit Einführung der Verwaltungsgerichte den Verfahrens- und Begründungsaufwand ihrer Entscheidungen immer mehr verringern.