Gerichtsverhandlungen werden immer häufiger zu einem Format für die Aufarbeitung aktueller politischer Themen. Während im Theaterstück „Please, Continue (Hamlet)“
die Theatermacher aufzeigen wollen, wie unpräzise und zufällig Rechtsprechung sein kann oder derzeit im Künstlerhaus in Wien das „Kapitalismustribunal“ die mutmaßlichen Verbrechen des Kapitalismus untersucht werden, verfilmt der ORF derzeit das Justizdrama „Terror“, des Schriftstellers Ferdinand von Schirach.

Der EuGH hat das Verhältnis von Unions- und mitgliedstaatlichem Recht klargestellt und sich zu der Pflicht der nationalen Gerichte zur Berücksichtigung der unionsrechtlichen Rechtsprechung geäußert.
Ungelöstes Problem: Ermittlungspflicht der Verwaltungsgerichte
In seiner lange erwarteten Entscheidung vom 16. März 2016, Ro 2015/17/0022, hat der Verwaltungsgerichtshof jetzt zwar klargestellt, dass aus seiner Sicht das österreichische Glückspielgesetz weder verfassungswidrig noch unionsrechtswidrig ist, die erwünschte Rechtssicherheit bei Anwendung des Glückspielgesetzes ist allerdings nicht eingetreten.