18. Deutscher Verwaltungsgerichtstag (1): Restriktiver Rechtsschutz im Verwaltungsprozess

verwaltungsgerichtstagHamburgMit rund 1.000 Teilnehmern, die in insgesamt 13 Arbeitskreisen und Workshops fachspezifische und gesellschaftspolitische Themen diskutieren, zählt der deutsche Verwaltungsgerichtstag wohl zu den größten derartigen Veranstaltungen in Europa.

Die alle drei Jahre organisierte Veranstaltung des Bundes deutscher Verwaltungsrichter (BDVR) fand letzte Woche in Hamburg statt. Daran teilgenommen haben auch zahlreiche österreichische VerwaltungsrichterInnen. Auch unter den EröffnungsrednerInnen war eine österreichische Kollegin,Edith Zeller (Richterin am Verwaltungsgericht Wien) in ihrer Funktion als Präsidentin der Europäischen Verwaltungsrichtervereinigung (AEAJ).

 

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VwGH Judikatur/Verfahrensrecht: Säumnis in Asylverfahren erst nach 15 Monaten

fachgruppe verfahrensrechtDas Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl hatte über Asylanträge, welche dort am 5. Jänner 2015 eingebracht worden waren, nicht entschieden.

Daraufhin hatten die Antragsteller am 27. Oktober 2015 wegen Verletzung der Entscheidungspflicht Säumnisbeschwerden eingebracht, welche vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen wurden, mit der Begründung, das Bundesamt treffe an der Verzögerung kein überwiegendes Verschulden.

Die Verzögerung sei ausschließlich auf unbeeinflussbare und unüberwindliche Hindernisse zurückzuführen. Der Anstieg der Asylanträge im Jahr 2015 um das Dreifache gegenüber dem Vorjahr habe zu einer erheblichen Mehrbelastung der belangten Behörde geführt, welche die Entscheidungskapazität der Behörde bei weitem überstiegen habe.

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EuGH: Keine Haft wegen illegaler Einreise

Landesgrenze

Die Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG verbietet, gegen einen Drittstaatsangehörigen vor der Einleitung eines Rückkehrverfahrens allein deshalb eine Freiheitsstrafe zu verhängen, weil er über eine Binnengrenze des Schengen-Raums illegal in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats eingereist ist.

Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag entschieden (Urt. v. 07.06.2016, Az. C-47/15).

Die Richtlinie sieht vor, dass gegen jeden illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen eine Rückkehrentscheidung zu erlassen ist. Diese Entscheidung eröffnet grundsätzlich eine Frist für die freiwillige Rückkehr. Wird sie nicht beachtet, so können im Anschluss Maßnahmen zur zwangsweisen Abschiebung erfolgen.

Verwaltungshaft bleibt möglich

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Maiforum 2016 (3): Öffentlichkeitswirkung und Akzeptanz von Gerichtsentscheidungen

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Friedrich Forsthuber Photo: Michaela Bruckberger
Friedrich Forsthuber
Photo: Michaela Bruckberger

In seinem Vortrag betonte der Präsident des Wiener Straflandesgerichts, Friedrich Forsthuber, das Erfordernis der Verständlichkeit gerichtlicher Entscheidungen.

Denn bei einem „Nichtverständnis“ nehme der Respekt vor der Rechtsprechung ab und die Gerichte seien Angriffen, insbesondere von Verfahrensparteien, ausgesetzt, die sich in ihren Rechten beschwert erachten. Gerade die freie Beweiswürdigung stehe dabei nach den Erfahrungen der Strafgerichte im Mittelpunkt der Kritik.

Um dem entgegen zu wirken, bedürfe es nachvollziehbarer und für die Allgemeinheit (sprachlich) verständlicher Urteile.

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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: Beschwerde kopftuchtragender Anwältin abgewiesen

EGMR
European Court of Human Rights

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 19. Mai 2016 die Beschwerde in der Sache Barik Edidi ./. Spanien (Nr. 21780/13, nur in französischer Sprache verfügbar) abgewiesen.

Beschwerdeführerin in diesem Verfahren war die spanische Anwältin Zoubida Barik Edidi, die während einer Gerichtsverhandlung im Oktober 2009 von einem Richter aufgefordert wurde, den für die Parteien vorgesehenen Bereich zu verlassen und sich stattdessen in den Publikumsraum zu setzen.

Grund dafür war, dass die Anwältin neben der vorgeschriebenen Anwaltsrobe ein Kopftuch trug und eine Kopfbedeckung nach Auffassung des Richters nicht als Anwaltskleidung zulässig war.

 

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VwGH anerkennt GmbH-Geschäftsführung auf Basis eines Werkvertrags

presse-logoEine gesellschaftsrechtliche Weisungsgebundenheit schließt eine selbstständige Tätigkeit nicht aus.

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat einer GmbH-Geschäftsführerin zugebilligt, auf Basis eines Werkvertrags und nicht eines Dienstverhältnisses tätig zu sein. Maßgeblich für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses im Sinn des Einkommensteuergesetzes ist die persönliche Weisungsgebundenheit.

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Ausschreibung Richter/in des Bundesverwaltungsgerichts

bvwg_logo.png BundesverwaltungsgerichtIm Bereich des Bundesverwaltungsgerichts gelangen voraussichtlich 40 Planstellen von Richter/innen des Bundesverwaltungsgerichts zur Besetzung.

Die jeweiligen konkreten Zuständigkeitsbereiche der Richter/innen des Bundesverwaltungsgerichts sowie der konkrete Dienstort (Wien, Graz, Innsbruck und Linz) werden durch den Geschäftsverteilungsausschuss des Bundesverwaltungsgerichts festgelegt.

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Maiforum 2016 (2): Überpruefbarkeit und Leitfunktion richterlicher Entscheidungen

Maiforum 2016 BannerMit den unterschiedlichen Aufgaben und damit Herausforderungen der Begründung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen hat sich HR Mag. Peter Nedwed, Richter am Verwaltungsgerichtshof, bei seinem Vortrag beim diesjährigen MAI-Forum auseinandergesetzt.

Die Rolle des Verwaltungsgerichtshofes im neuen Revisionsverfahren liegt zwar auch nach seiner Rechtsprechung in der Beantwortung von Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung. Dies bedeutet allerdings nicht, dass der Verwaltungsgerichtshof schlechthin nicht mehr für die Wahrung der Einzelfallgerechtigkeit zuständig wäre.

Vielmehr betonte Mag. Nedwed, dass zur Wahrung der Rechtssicherheit dieser Aspekt auch in Zukunft weiter Bedeutung für die Arbeit des Verwaltungsgerichtshofes hat. Den Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes soll darüber hinaus grundsätzlich eine Leitfunktion sowohl für die Verwaltungsgerichte, als auch die Verwaltungsbehörden zukommen. Diese Leitfunktion besteht sowohl in der Frage der rechtlichen Auslegung, als auch darin, welche Feststellungen für eine nachvollziehbare rechtliche Würdigung erforderlich sind. Eine Korrektur verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen durch den Verwaltungsgerichtshof soll daher im Regelfall nur dann erfolgen, wenn die Verwaltungsgerichte diesen Leitlinien nicht folgen.

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Vortrag: Rechtsschutz gegen kriminalpolizeiliche Ermittlungsmaßnahmen

Uni Wien Rechtswissenschaft_de_4cWolfgang Helm, Richter des Verwaltungsgerichts Wien, referierte vor den versammelten ProfessorInnen, AssistentInnen und einer großen Zahl interessierter Studentinnen und Studenten über den Rechtsschutz gegen kriminalpolizeiliche Ermittlungsmaßnahmen und mögliche Anpassungen des – vom VfGH voriges Jahr zum zweiten Mal aufgehobenen – § 106 StPO.

Nach einer Darlegung der bestehenden Beschwerdemöglichkeiten gegen Rechtsverletzungen durch behördliches Einschreiten und Verhalten (mit oder ohne Zwangsgewalt) stellte der Vortragende das nichtöffentliche strafprozessuale Einspruchsverfahren dem sowohl im Instanzenzug als auch durch die Öffentlichkeit besser überprüfbaren verwaltungsgerichtlichen Beschwerdeverfahren gegenüber.

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Richterliches Dienstrecht: Größere Durchlässigkeit geplant

In einer Novelle zum Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz sieht das Bundesministerium für Justiz in § 207 Abs. 4 RStDG  die rechtliche Möglichkeit vor, dass VerwaltungsrichterInnen (der Bundesverwaltungsgerichte) nach 5 Jahren Praxis in die Justiz wechseln können.

Diese Änderung wird von allen richterlichen Standesvertretungen in einer gemeinsamen Stellungnahme als erster Schritt zur Schaffung eines einheitlichen Richterbilds begrüßt.

Es sei erfreulich, dass der Gesetzgeber nunmehr beginnt, für die Umsetzung des Entschließungsantrags des Verfassungsausschusses aus dem Jahr 2012 Sorge zu tragen.

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