Die Harmonisierung verstreuter Rechtsvorschriften, Erleichterung der Rechtsanwendung und die Umsetzung der EU-Richtlinien (Entsenderichtlinie, Durchsetzungsrichtlinie) waren die erklärten Ziele des neuen Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG).
In einem sehr gut recherchierten Beitrag wird im „Standard“ der Frage nachgegangen, warum das System offenkundig nicht funktioniert. Dass Entsendefirmen billiger sind als die österreichische Konkurrenz, hat nach dem Ergebnis diese Berichts – neben den geringen Löhnen – einen entscheidenden Grund: die Sozialversicherung. So können entsandte Arbeitnehmer für die Dauer von zwei Jahren in ihrem Heimatland sozialversichert bleiben. Die Sozialversicherungssätze sind in Slowenien und Polen niedriger als in Österreich.
Um zu belegen, dass ein nach Österreich entsandter Mitarbeiter in Polen oder Ungarn sozialversichert ist, müssen Unternehmer ein spezielles Formular (A1) vorweisen. Das wird kontrolliert. Es gibt sogar ein Verfahren, bei dem Österreichs Behörden im Ausland nachfragen können, ob die A1-Formulare authentisch sind. Doch kein Mensch kann nachprüfen, mit welchem Lohn der ausländische Arbeiter bei der Versicherung gemeldet ist.
Bereits im letzten Jahr war festzustellen, dass im Justizbarometer der EU-Kommission die Leistungsdaten der neuen Verwaltungsgerichte gar nicht oder nur unvollständig enthalten waren.
Wegen des Verdachts des fortgesetzten Verstoßes gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse durch Beiträge in der Tageszeitung „Kurier“ haben die Standesvertretungen der Verwaltungsrichter eine Beschwerde beim Österreichischen Presserat eingereicht.
Im Sommer letzten Jahres hatte der oberösterreichische Landtag die Kürzung der Mindestsicherung für Asylberechtigte beschlossen.J


